Ratgeber
Dienstplan in der Pflege: Ratgeber und Vorlagen
Personalbemessung, Fachkraftquote und Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang, dazu achtzehn Einzelfragen mit eigener Antwortseite und eine Excel-Vorlage zum Herunterladen. Jede Zahl mit Fundstelle.
Die Grundlagen
Sieben Erklärstücke zu den Regeln, die jeden Dienstplan in der Pflege binden.
- PPBV einfach erklärtKrankenhausFür wen die Pflegepersonalbemessungsverordnung gilt, was nachzuweisen ist und warum sie nicht dasselbe ist wie § 113c SGB XI.
- Personalbemessung in der PflegeVollstationäre PflegeDie Personalanhaltswerte je Pflegegrad aus § 113c SGB XI, seit wann sie gelten — und warum GVWG, PUEG und PeBeM drei Namen für dieselbe Sache zu sein scheinen.
- Fachkraftquote in der PflegeVollstationäre PflegeDie 50-Prozent-Regel, wer als Pflegefachkraft zählt, warum sie im Landesrecht steht und was bei einer Unterschreitung passiert.
- Arbeitszeitgesetz im DienstplanAlle EinrichtungstypenHöchstarbeitszeit, elf Stunden Ruhezeit, Verkürzung auf zehn Stunden sowie die gesetzliche Ausgleichspflicht im Schichtbetrieb.
- Wie viele Wohnbereiche hat ein Pflegeheim?Eigene Auswertung2,6 im Bundesschnitt — hergeleitet aus 16.505 Heimen und 78 Plätzen je Heim, mit offener Rechnung, Streuung und Grenzen der Zahl.
- Abkürzungen im DienstplanAlle EinrichtungstypenF, S, N, ZD, BD und RB: Was die Kürzel bedeuten, was sie arbeitszeitrechtlich auslösen und warum keines davon normiert ist.
- Schichtplan oder Dienstplan?Alle EinrichtungstypenBeide Wörter meinen in der Pflege dasselbe. Woher sie kommen, warum das Arbeitszeitgesetz keines von beiden kennt und was ein Schichtmodell davon unterscheidet.
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Arbeitszeit und Ruhezeit
- 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehaltenDie Ruhezeit lässt sich nicht nachholen. Was § 5 Abs. 2 ArbZG für Pflege und Krankenhaus erlaubt, wie der Ausgleich aussieht und was bei einem Verstoß droht.
- Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?Der Weg zur Arbeit fällt in die Ruhezeit, nicht in die Arbeitszeit. Was das für lange Anfahrten und für die Planung von Spät-Früh-Folgen bedeutet.
- Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten?Das Arbeitszeitgesetz nennt keine feste Obergrenze. Wie sich aus § 3, § 11 ArbZG und den Ersatzruhetagen die Grenze von zwölf Tagen ergibt.
- 12-Stunden-Schichten: wie viele hintereinander?Zwölf-Stunden-Dienste brauchen eine tarifliche Grundlage nach § 7 ArbZG. Was die Voraussetzung ist und wer die Zahl der Schichten in Folge festlegt.
- Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?Ja, seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Was das System leisten muss und was in der Pflege zusätzlich dazugehört.
Nachtdienst und Schichtarbeit
- Wie viele Tage frei nach fünf Nachtdiensten?Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Was § 6 ArbZG verlangt, was die Arbeitswissenschaft empfiehlt und woher konkrete Ansprüche kommen.
- Wie hoch muss der Nachtzuschlag sein?§ 6 Abs. 5 ArbZG nennt keine Zahl, die Rechtsprechung schon: 25 Prozent als Regelwert, 30 bei Dauernachtarbeit (BAG 10 AZR 423/14).
- Kann man sich vom Nachtdienst befreien lassen?§ 6 Abs. 4 ArbZG gibt einen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei Gesundheitsgefährdung, Kindern unter zwölf oder Pflege von Angehörigen.
Dienstplan, Änderung und Mitbestimmung
- Muss man im Frei einspringen?Grundsätzlich nein. Wann aus einer Bitte eine Pflicht wird, was Rufbereitschaft daran ändert und warum ein Krankheitsausfall keine Notlage ist.
- Darf der Dienstplan kurzfristig geändert werden?Mit der Bekanntgabe ist das Weisungsrecht ausgeübt. Wann einseitige Änderungen zulässig sind und wo der Betriebsrat mitbestimmt.
- Urlaubsanspruch im Schichtdienst berechnen20 Tage bei Fünf-Tage-Woche, Umrechnung über Arbeitstage statt Stunden — und die Prüffrage, ob an diesem Tag ohne Urlaub Dienst gewesen wäre.
- Zusatzurlaub in der Pflege: PflegeArbbV und TVöDNeun Tage nach § 4 PflegeArbbV bei Fünf-Tage-Woche, dazu der Zusatzurlaub für Wechselschicht nach § 27 TVöD — mit der Anrechnungsregel.
- Rahmendienstplan in der PflegeDas wiederkehrende Schichtmuster hinter dem Monatsplan: was ein Rahmendienstplan regelt, was er nicht regelt und warum schon er mitbestimmungspflichtig ist.
- Wunschdienstplan: sind Wünsche verbindlich?Ein Rechtsanspruch auf erfüllte Wünsche besteht nicht. Wann aus dem Verfahren doch ein Anspruch wird und was eine Dienstvereinbarung dazu regeln kann.
- Diensttausch: was die Leitung prüfen mussEin Tausch unter Kolleginnen wird erst mit der Freigabe wirksam. Was dabei zu prüfen ist und warum die Verantwortung beim Arbeitgeber bleibt.
- Minusstunden im Dienstplan: erlaubt?Geplante Minusstunden verlagern das Beschäftigungsrisiko auf die Belegschaft und sind unwirksam. Wo Minusstunden dagegen zulässig entstehen können.
- Fünf-Tage-Woche im SchichtdienstFünf Tage sagen, wie oft gearbeitet wird, nicht wann. Was daraus für Wochenenddienste, Ersatzruhetage und die Urlaubsberechnung folgt.
- Bereitschaftsdienst planen: die RegelnBereitschaftsdienst ist vollständig Arbeitszeit. Warum ohne tarifliche Grundlage nach § 7 ArbZG gar nicht geplant werden darf und was für die Ruhezeit gilt.
Alle Fragen, auch die ohne eigene Seite, stehen auf der Fragenseite.
Gesetzliche Vorgaben automatisiert im Dienstplan anwenden
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