Häufige Fragen

Fünf-Tage-Woche im Schichtdienst

Die Fünf-Tage-Woche sagt, an wie vielen Tagen je Woche gearbeitet wird, nicht an welchen. Im Schichtdienst verteilen sich die fünf Tage über alle sieben Wochentage, Samstag und Sonntag eingeschlossen.

Wer im Arbeitsvertrag eine Fünf-Tage-Woche hat, hat damit keinen Anspruch auf ein freies Wochenende. Das Gesetz begrenzt die Sonntagsarbeit anders: § 11 Abs. 1 ArbZG verlangt mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, und für jeden gearbeiteten Sonntag steht nach § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu. Praktisch wichtig ist die Zahl trotzdem, denn sie ist die Bezugsgröße des Urlaubs: 20 gesetzliche Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen je Woche, bei abweichender Verteilung wird umgerechnet.

Was das im Dienstplan bedeutet

Die Verwechslung kostet in der Praxis vor allem Vertrauen. Wer eine Fünf-Tage-Woche vereinbart und dabei an Montag bis Freitag denkt, liest den ersten Dienstplan mit zwei Wochenenddiensten als Wortbruch. Im Vorstellungsgespräch lässt sich das in einem Satz klären, im dritten Monat nicht mehr. Für die Planung folgt daraus eine zweite Zahl, die häufiger fehlt als die fünf: wie viele Wochenenden im Quartal frei bleiben. Das Arbeitszeitgesetz kennt sie nicht, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen regeln sie oft, und wo nichts geregelt ist, entscheidet die Leitung nach billigem Ermessen (§ 106 GewO). Eine festgeschriebene Zahl ist für beide Seiten besser als eine gute Absicht.

Ausführlich zum Thema: Schichtplan in der Pflege. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.

Stand: 18. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

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