Häufige Fragen

11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten

Die gesetzliche Ruhezeit lässt sich nicht nachholen, sondern beginnt nach Dienstende von Neuem. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen die Ruhezeit nach § 5 Abs.

2 ArbZG auf zehn Stunden verkürzen, sofern jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Fehlt dieser Ausgleich, liegt ein Verstoß vor, den die zuständige Arbeitsschutzbehörde nach § 22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit ahnden kann. Unterschreitungen sollten daher dokumentiert und zeitnah ausgeglichen werden.

Was das im Dienstplan bedeutet

Im Dienstplan fällt eine verkürzte Ruhezeit fast nie beim Planen auf, sondern beim Einspringen: Der Plan war korrekt, dann übernimmt jemand am Vorabend einen Spätdienst und steht am nächsten Morgen wieder im Frühdienst. Zwischen 21:30 und 6:00 Uhr liegen achteinhalb Stunden. Wer das erst in der Lohnabrechnung sieht, kann den Ausgleich nur noch nachtragen. Zwei Punkte entscheiden deshalb in der Praxis: Die Verkürzung muss dokumentiert sein, und der Ausgleich braucht ein Datum. Ein Vermerk „wird ausgeglichen" ohne Tag ist im Streitfall kein Ausgleich, sondern eine Absichtserklärung.

Ausführlich zum Thema: Arbeitszeitgesetz im Dienstplan. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.

Stand: 18. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

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