Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Lilian Philipp Schiffer, Auf dem Bachacker 2, 50354 Hürth (nachfolgend „Anbieter“) und Einrichtungen oder Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“), die die Software-as-a-Service-Plattform „Nurvo“ nutzen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Nurvo ist eine cloudbasierte Plattform für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie umfasst insbesondere:
- Digitale Dienstplanung und regelbasierte Schichtgenerierung
- KI-gestützte Besetzungsvorschläge („KI-Copilot“) mit vorgelagerter Prüfung gegen Arbeitszeitrecht, Qualifikation und Verfügbarkeit
- Elektronische Zeiterfassung (inkl. Offline-Betrieb)
- Lohnabrechnung nach § 108 GewO (Näherungswert, BMF PAP)
- Urlaubsverwaltung und Dienstwunsch-Erfassung
- Zertifikat- und Qualifikationsverwaltung
- Burnout-Risikoanalyse und Auslastungsberichte
- Springer- und Krankmeldungsmanagement
- Desktop-Anwendungen für Windows, macOS und Linux
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif. Der Anbieter stellt die Plattform als Software-as-a-Service bereit; eine Überlassung von Software in verkörperter Form erfolgt nicht (ausgenommen Desktop-Installationspakete als Zugang zur SaaS-Plattform).
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung des Auftraggebers auf www.nurvo.de oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Der Auftraggeber versichert, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
Die Nutzung der Plattform durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung erfolgt auf Basis von Einladungs-Codes, die der Auftraggeber (Leitung) verwaltet. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass Einladungs-Codes nur an berechtigte Personen der eigenen Einrichtung weitergegeben werden.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß für die eigene Einrichtung zu nutzen. Dieses Recht ist auf die vereinbarte Nutzerzahl und Einrichtungsanzahl beschränkt.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Plattform oder Teile davon Dritten außerhalb der eigenen Einrichtung zugänglich zu machen, zu vermieten, zu lizenzieren oder anderweitig zu übertragen. Das Reverse-Engineering, die Dekompilierung oder Analyse des Quellcodes ist untersagt, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugeben
- Den Anbieter unverzüglich zu informieren, falls ein Missbrauch von Zugangsdaten bekannt wird
- Die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- Eingetragene Mitarbeiterdaten auf Aktualität und Richtigkeit zu prüfen, insbesondere lohnrelevante Angaben (Steuerklasse, Sozialversicherungsdaten)
- Die Anforderungen des Datenschutzrechts gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten (Unterrichtungspflicht nach Art. 13 DSGVO)
- Lohnabrechnungen vor Auszahlung auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen; die Berechnung durch Nurvo ersetzt keine steuerrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der Kernzeiten (werktags 06:00–22:00 Uhr MEZ) durchgeführt werden.
Für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfall von Drittdiensten (insbesondere Datenbankinfrastruktur oder Hosting-Plattform) oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wird keine Verfügbarkeitsgarantie übernommen.
Die Desktop-Anwendung enthält einen lokalen Server, der einen eingeschränkten Offline-Betrieb (insbesondere Zeiterfassung) auch ohne Internetverbindung ermöglicht. Ein vollständiger Offline-Betrieb aller Funktionen wird nicht garantiert.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftraggeber über Nurvo personenbezogene Daten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeitet, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Auf Anfrage stellt der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Vor Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO) ist ein gesonderter AVV abzuschließen.
Näheres zur Datenverarbeitung durch den Anbieter selbst ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 8 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif. Sofern nicht anders vereinbart, ist die monatliche Nutzungsgebühr jeweils zum Ersten des laufenden Monats fällig.
Der Anbieter behält sich vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Widerspricht der Auftraggeber der Preisanpassung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, gilt die Anpassung als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
Pilotphase. Vor einem Jahresvertrag kann eine Pilotphase vereinbart werden. Sie läuft 10 bis 12 Wochen, umfasst höchstens drei Stationen beziehungsweise Wohnbereiche und wird mit einer einmaligen Pauschale von 1.000 € netto vergütet, fällig zu Beginn der Pilotphase. Der Umfang ist bewusst begrenzt: Der übrige Betrieb der Einrichtung läuft während der Pilotphase unverändert weiter.
Anrechnung. Schließt der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Ende der Pilotphase einen Jahresvertrag, wird die Pilotpauschale zu 100 % auf die erste Rechnung dieses Vertrags angerechnet. Kommt kein Jahresvertrag zustande, verbleibt die Pauschale beim Anbieter; ein Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung besteht nicht. Eine Anrechnung auf andere Leistungen oder eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Jahresvertrag mit Sonderkündigungsrecht. Wird anstelle der Pilotphase unmittelbar ein Jahresvertrag geschlossen, kann der Auftraggeber diesen innerhalb der ersten 90 Tage nach Vertragsbeginn ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Monats kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Kündigung werden erstattet; die bis dahin genutzten Monate bleiben geschuldet. Nach Ablauf der 90 Tage gilt die vereinbarte Laufzeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Anbieters liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb von sieben Tagen abstellt.
Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Auftraggebers für 30 Tage vorgehalten und danach unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insbesondere § 147 AO für Lohnunterlagen: 10 Jahre; § 17 MiLoG für Arbeitszeitnachweise: 2 Jahre). Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, vor Vertragsende alle erforderlichen Daten zu exportieren.
§ 10 Gewährleistung
Der Anbieter behebt Fehler der Plattform, die ihre vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigen, innerhalb angemessener Frist. Kein Mangel liegt vor bei unerheblichen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder bei Störungen, die der Auftraggeber oder Dritte verursacht haben.
Die durch Nurvo erzeugten Lohnabrechnungen basieren auf den vom Auftraggeber eingetragenen Daten (Steuerklasse, Stundensatz, Arbeitsstunden) und den jeweils aktuellen BMF-Lohnsteuertabellen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Richtigkeit der Ergebnisse; die abschließende Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
KI-gestützte Vorschläge. Der KI-Copilot und die KI-Monatsanalyse erzeugen Vorschläge, keine Entscheidungen. Sie werden erst wirksam, wenn eine dazu befugte Person des Auftraggebers sie ausdrücklich annimmt. Der Anbieter prüft jeden Vorschlag vor der Anzeige automatisiert gegen die hinterlegten arbeitszeitrechtlichen Regeln, Qualifikationen und Abwesenheiten; diese Prüfung ersetzt jedoch nicht die Kontrolle durch den Auftraggeber. Die Verantwortung für den veröffentlichten Dienstplan, für dessen Vereinbarkeit mit Arbeitszeitgesetz, Tarif- und Betriebsvereinbarungen sowie für die Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats (§ 87 BetrVG) verbleibt beim Auftraggeber. Eine Zusicherung, dass ein KI-Vorschlag rechtlich zulässig, fachlich optimal oder vollständig ist, wird nicht abgegeben.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Jahreswert der vom Auftraggeber gezahlten Nutzungsgebühren begrenzt.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Auftraggebers entstanden sind.
§ 12 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
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