Ratgeber · Dienstplan
Abkürzungen im Dienstplan
F, S, N, ZD, BD, RB, ÜS: Diese Übersicht erklärt die gebräuchlichen Kürzel aus Dienstplan und Zeiterfassung in Altenpflege und Klinik — und was sie arbeitszeitrechtlich bedeuten, nicht nur, wofür die Buchstaben stehen.
Keine dieser Abkürzungen ist gesetzlich festgelegt
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die Dienstplan-Kürzel normiert. Jede Einrichtung vereinbart ihre eigene Legende, in der Regel als Anlage zur Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung unterliegt.
Verbindlich ist deshalb immer die Legende des eigenen Hauses. Die folgende Übersicht zeigt, was in der stationären Pflege und im Krankenhaus verbreitet ist. Dieselbe Buchstabenkombination kann in der Nachbareinrichtung etwas anderes bedeuten: „S“ steht meist für Spätdienst, in manchen Häusern aber für Sonderdienst oder Schulung.
Schichten
F, FDFrühdienstDie erste Schicht des Tages, in der stationären Pflege üblicherweise zwischen 6:00 und 14:30 Uhr.
S, SDSpätdienstDie Nachmittags- und Abendschicht, häufig von etwa 13:00 bis 21:30 Uhr. Die Überschneidung mit dem Frühdienst dient der Übergabe.
N, NDNachtdienstNachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr, Nachtarbeit nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst. Sie löst den Zuschlagsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG aus.
ZDZwischendienstEine versetzt beginnende Schicht, die die besetzungsstarke Mittagszeit abdeckt — etwa für Mahlzeiten, Visiten oder Therapien.
TTagdienstDurchgehender Tagdienst ohne Früh-/Spät-Teilung, verbreitet in Arztpraxen, Tagespflegen und Funktionsbereichen.
GGeteilter DienstEin Dienst mit längerer unbezahlter Unterbrechung. Er ist zulässig, aber mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und in vielen Tarifverträgen eingeschränkt.
| Kürzel | Bedeutung | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
F, FD | Frühdienst | Die erste Schicht des Tages, in der stationären Pflege üblicherweise zwischen 6:00 und 14:30 Uhr. |
S, SD | Spätdienst | Die Nachmittags- und Abendschicht, häufig von etwa 13:00 bis 21:30 Uhr. Die Überschneidung mit dem Frühdienst dient der Übergabe. |
N, ND | Nachtdienst | Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr, Nachtarbeit nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst. Sie löst den Zuschlagsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG aus. |
ZD | Zwischendienst | Eine versetzt beginnende Schicht, die die besetzungsstarke Mittagszeit abdeckt — etwa für Mahlzeiten, Visiten oder Therapien. |
T | Tagdienst | Durchgehender Tagdienst ohne Früh-/Spät-Teilung, verbreitet in Arztpraxen, Tagespflegen und Funktionsbereichen. |
G | Geteilter Dienst | Ein Dienst mit längerer unbezahlter Unterbrechung. Er ist zulässig, aber mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und in vielen Tarifverträgen eingeschränkt. |
Bereitschaft und Sonderdienste
BDBereitschaftsdienstAnwesenheit am Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zu ruhen. Bereitschaftsdienst zählt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit; die Vergütung kann tariflich abweichen.
RBRufbereitschaftErreichbarkeit außerhalb des Betriebs bei frei wählbarem Aufenthaltsort. Nur die tatsächliche Inanspruchnahme ist Arbeitszeit — die Wartezeit unterbricht die Ruhezeit nach § 5 ArbZG grundsätzlich nicht.
SPSpringerdienstEin im Voraus geplanter Dienst ohne feste Zuordnung, der bei kurzfristigem Ausfall einspringt. Anders als eine spontane Anfrage ist er verbindlich verplant und damit Arbeitszeit.
EAEinarbeitungDoppelt besetzte Schicht zur Einarbeitung. Für die Fachkraftquote zählt in der Regel nur die anleitende Kraft, nicht die eingearbeitete.
PRPraxisanleitungFreigestellte Zeit für die Anleitung Auszubildender nach § 4 PflAPrV. Sie ist in vielen Bundesländern gesondert nachzuweisen.
| Kürzel | Bedeutung | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
BD | Bereitschaftsdienst | Anwesenheit am Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zu ruhen. Bereitschaftsdienst zählt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit; die Vergütung kann tariflich abweichen. |
RB | Rufbereitschaft | Erreichbarkeit außerhalb des Betriebs bei frei wählbarem Aufenthaltsort. Nur die tatsächliche Inanspruchnahme ist Arbeitszeit — die Wartezeit unterbricht die Ruhezeit nach § 5 ArbZG grundsätzlich nicht. |
SP | Springerdienst | Ein im Voraus geplanter Dienst ohne feste Zuordnung, der bei kurzfristigem Ausfall einspringt. Anders als eine spontane Anfrage ist er verbindlich verplant und damit Arbeitszeit. |
EA | Einarbeitung | Doppelt besetzte Schicht zur Einarbeitung. Für die Fachkraftquote zählt in der Regel nur die anleitende Kraft, nicht die eingearbeitete. |
PR | Praxisanleitung | Freigestellte Zeit für die Anleitung Auszubildender nach § 4 PflAPrV. Sie ist in vielen Bundesländern gesondert nachzuweisen. |
Abwesenheit
X, –, frDienstfreiPlanmäßig freier Tag. Ein freier Tag verringert den Urlaubsanspruch nicht und wird bei der Urlaubsberechnung nicht abgezogen.
UUrlaubErholungsurlaub nach § 3 BUrlG. Abgezogen wird ein Urlaubstag für jeden Tag, an dem laut Plan gearbeitet worden wäre.
UUUnbezahlter UrlaubVereinbarte Freistellung ohne Entgeltfortzahlung. Ab einem Monat entfällt in der Regel die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
KaKrank mit AttestArbeitsunfähigkeit mit vorliegender Bescheinigung. Die Vorlagepflicht beginnt nach § 5 Abs. 1 EntgFG am vierten Tag; der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen.
KoBKrank ohne BescheinigungDie ersten Krankheitstage ohne Attest. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon — die Bescheinigung ist Nachweis, nicht Voraussetzung.
LKZLangzeitkrankArbeitsunfähigkeit über sechs Wochen hinaus. Danach endet die Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG) und die Krankenkasse zahlt Krankengeld; für die Besetzung zählt die Person weiterhin nicht mit.
FFFeiertagsfreiFreier Tag als Ausgleich für einen gearbeiteten Feiertag. Nicht zu verwechseln mit FT — das steht für den Feiertag selbst, an dem gearbeitet wird.
K, AUArbeitsunfähigkeitKrankheit mit oder ohne Nachweis. Erkrankt jemand im Urlaub, werden die nachgewiesenen Tage nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet.
KKKind krankFreistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes nach § 45 SGB V beziehungsweise § 616 BGB.
FB, FOFortbildungDienstliche Fort- und Weiterbildung. Sie ist Arbeitszeit und zählt nicht zur Besetzung des Wohnbereichs oder der Station.
MU, EZMutterschutz, ElternzeitSchutzfristen nach MuSchG und Freistellung nach BEEG. Beides ist im Plan zu hinterlegen, weil es die verfügbare Personalkapazität dauerhaft verändert.
FTFeiertagGesetzlicher Feiertag nach Landesrecht. Wer arbeitet, hat nach § 11 Abs. 3 ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.
| Kürzel | Bedeutung | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
X, –, fr | Dienstfrei | Planmäßig freier Tag. Ein freier Tag verringert den Urlaubsanspruch nicht und wird bei der Urlaubsberechnung nicht abgezogen. |
U | Urlaub | Erholungsurlaub nach § 3 BUrlG. Abgezogen wird ein Urlaubstag für jeden Tag, an dem laut Plan gearbeitet worden wäre. |
UU | Unbezahlter Urlaub | Vereinbarte Freistellung ohne Entgeltfortzahlung. Ab einem Monat entfällt in der Regel die Beitragspflicht in der Sozialversicherung. |
Ka | Krank mit Attest | Arbeitsunfähigkeit mit vorliegender Bescheinigung. Die Vorlagepflicht beginnt nach § 5 Abs. 1 EntgFG am vierten Tag; der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen. |
KoB | Krank ohne Bescheinigung | Die ersten Krankheitstage ohne Attest. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon — die Bescheinigung ist Nachweis, nicht Voraussetzung. |
LKZ | Langzeitkrank | Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen hinaus. Danach endet die Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG) und die Krankenkasse zahlt Krankengeld; für die Besetzung zählt die Person weiterhin nicht mit. |
FF | Feiertagsfrei | Freier Tag als Ausgleich für einen gearbeiteten Feiertag. Nicht zu verwechseln mit FT — das steht für den Feiertag selbst, an dem gearbeitet wird. |
K, AU | Arbeitsunfähigkeit | Krankheit mit oder ohne Nachweis. Erkrankt jemand im Urlaub, werden die nachgewiesenen Tage nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet. |
KK | Kind krank | Freistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes nach § 45 SGB V beziehungsweise § 616 BGB. |
FB, FO | Fortbildung | Dienstliche Fort- und Weiterbildung. Sie ist Arbeitszeit und zählt nicht zur Besetzung des Wohnbereichs oder der Station. |
MU, EZ | Mutterschutz, Elternzeit | Schutzfristen nach MuSchG und Freistellung nach BEEG. Beides ist im Plan zu hinterlegen, weil es die verfügbare Personalkapazität dauerhaft verändert. |
FT | Feiertag | Gesetzlicher Feiertag nach Landesrecht. Wer arbeitet, hat nach § 11 Abs. 3 ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. |
Zeiterfassung und Zeitkonten
AZArbeitszeitDie Zeit zwischen Beginn und Ende des Dienstes ohne Pausen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) muss sie vollständig erfasst werden, nicht nur der Teil über acht Stunden.
K/GKommen und GehenDas Stempelpaar der Zeiterfassung. Achtung bei der Auswertung: Ein einzelnes K steht im Dienstplan meist für Krankheit, in der Zeiterfassung dagegen für den Kommen-Stempel. Wer beide Quellen zusammenführt, muss die Legende je Quelle prüfen.
PPauseNach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit und 45 Minuten bei mehr als neun. Die Pause ist keine Arbeitszeit, muss aber erfasst werden — sonst lässt sich die Einhaltung nicht nachweisen.
MAMehrarbeitArbeit über die vertragliche Zeit hinaus. Das Kürzel ist doppeldeutig: In Personallisten steht MA meist für Mitarbeiter. In einer Spalte mit Stunden ist Mehrarbeit gemeint, in einer Spalte mit Namen die Person.
GLZ, GlAzGleitzeitArbeitszeitmodell mit selbst gewählter Lage innerhalb eines Rahmens. In der Pflege am Bett praktisch nicht anzutreffen, in Verwaltung, Leitung und Praxen dagegen üblich. Nur hier entstehen Minusstunden zulässig.
JAZJahresarbeitszeitDas Sollvolumen eines Kalenderjahres statt einer Woche. Es verschiebt den Ausgleichszeitraum, hebt aber weder die Acht-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG noch deren Sechs-Monats-Ausgleich auf.
SOLLSollstundenDie vertraglich geschuldete Arbeitszeit im Abrechnungszeitraum — Bezugsgröße für jede Über- und Unterschreitung.
ISTIststundenDie tatsächlich geleistete Arbeitszeit laut Zeiterfassung, einschließlich Bereitschaftsdienst und ohne unbezahlte Pausen.
ÜS, ÜÜberstundenDie Differenz aus Ist und Soll. Die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden darf nach § 3 ArbZG nur auf zehn verlängert werden, wenn der Durchschnitt binnen sechs Monaten wieder bei acht liegt.
ZA, FZAZeitausgleichAbbau von Mehrarbeit durch Freizeit. Der Ausgleichstag ist ein Arbeitstag, an dem nicht gearbeitet wird — kein zusätzlicher freier Tag im Sinne des Urlaubsrechts.
AZKArbeitszeitkontoDas laufende Saldo aus Soll und Ist. Ausgestaltung, Obergrenzen und Ausgleichszeitraum unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
| Kürzel | Bedeutung | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
AZ | Arbeitszeit | Die Zeit zwischen Beginn und Ende des Dienstes ohne Pausen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) muss sie vollständig erfasst werden, nicht nur der Teil über acht Stunden. |
K/G | Kommen und Gehen | Das Stempelpaar der Zeiterfassung. Achtung bei der Auswertung: Ein einzelnes K steht im Dienstplan meist für Krankheit, in der Zeiterfassung dagegen für den Kommen-Stempel. Wer beide Quellen zusammenführt, muss die Legende je Quelle prüfen. |
P | Pause | Nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit und 45 Minuten bei mehr als neun. Die Pause ist keine Arbeitszeit, muss aber erfasst werden — sonst lässt sich die Einhaltung nicht nachweisen. |
MA | Mehrarbeit | Arbeit über die vertragliche Zeit hinaus. Das Kürzel ist doppeldeutig: In Personallisten steht MA meist für Mitarbeiter. In einer Spalte mit Stunden ist Mehrarbeit gemeint, in einer Spalte mit Namen die Person. |
GLZ, GlAz | Gleitzeit | Arbeitszeitmodell mit selbst gewählter Lage innerhalb eines Rahmens. In der Pflege am Bett praktisch nicht anzutreffen, in Verwaltung, Leitung und Praxen dagegen üblich. Nur hier entstehen Minusstunden zulässig. |
JAZ | Jahresarbeitszeit | Das Sollvolumen eines Kalenderjahres statt einer Woche. Es verschiebt den Ausgleichszeitraum, hebt aber weder die Acht-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG noch deren Sechs-Monats-Ausgleich auf. |
SOLL | Sollstunden | Die vertraglich geschuldete Arbeitszeit im Abrechnungszeitraum — Bezugsgröße für jede Über- und Unterschreitung. |
IST | Iststunden | Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit laut Zeiterfassung, einschließlich Bereitschaftsdienst und ohne unbezahlte Pausen. |
ÜS, Ü | Überstunden | Die Differenz aus Ist und Soll. Die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden darf nach § 3 ArbZG nur auf zehn verlängert werden, wenn der Durchschnitt binnen sechs Monaten wieder bei acht liegt. |
ZA, FZA | Zeitausgleich | Abbau von Mehrarbeit durch Freizeit. Der Ausgleichstag ist ein Arbeitstag, an dem nicht gearbeitet wird — kein zusätzlicher freier Tag im Sinne des Urlaubsrechts. |
AZK | Arbeitszeitkonto | Das laufende Saldo aus Soll und Ist. Ausgestaltung, Obergrenzen und Ausgleichszeitraum unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. |
Das Kürzel steht in keiner Liste — was bedeutet es dann?
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Am häufigsten gefragt wird nach UF; es gibt dafür keine allgemeine Bedeutung. Je nach Haus steht es für „unbezahlt frei“, „Urlaub frei“ oder „frei aus Überstunden“ — drei Dinge, die lohn- und arbeitszeitrechtlich völlig verschieden sind. Wer rät, rät bei der eigenen Abrechnung.
Vier Wege, es sicher herauszufinden, in dieser Reihenfolge:
- Die Legende des Dienstplans. Sie steht meist als Fußzeile oder auf der Rückseite des Aushangs. Sie ist die einzige verbindliche Quelle.
- Die Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit. Dort hängt die Legende in der Regel als Anlage. Der Betriebs- oder Personalrat hat sie, und er muss sie herausgeben — er hat ihr nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG selbst zugestimmt.
- Die Arbeitszeitaufzeichnung zum selben Tag. Wenn dort null Stunden stehen, ist es ein freier Tag; wenn Stunden stehen, ist es ein Dienst. Das unterscheidet schon einmal die beiden wichtigsten Fälle.
- Die Planende fragen — schriftlich. Bei einem Kürzel, an dem Geld hängt, ist die Auskunft per Mail mehr wert als die auf dem Flur.
Dass ein Kürzel nirgends definiert ist, ist übrigens kein Formfehler des Hauses: Es gibt keine Vorschrift, die eine Legende vorschreibt. Sie ist trotzdem üblich, weil ein Plan ohne sie für Vertretungen und prüfende Stellen unlesbar ist.
Und wenn das Kürzel in keiner Liste steht?
Manche Kürzel tauchen in keiner Übersicht auf, weil sie nur in einem Haus gelten. Die meistgesuchten davon sind UF und WF. Wir führen sie oben bewusst nicht auf: Es gibt für sie keine belegbare Bedeutung, und eine erfundene wäre schlimmer als keine. Wer nach einem Kürzel im eigenen Plan mit der falschen Bedeutung plant, plant falsch.
Der Weg zur richtigen Bedeutung ist kurz:
- In die Legende sehen. Sie steht meist am Fuß des Plans oder als Anlage zur Dienstvereinbarung. Wo eine Mitarbeitervertretung mitbestimmt, ist sie regelmäßig Bestandteil der Vereinbarung und damit schriftlich vorhanden.
- Die Spalte lesen, in der das Kürzel steht. Ein Kürzel in der Abwesenheitsspalte bedeutet etwas anderes als dasselbe Kürzel in der Stundenspalte. K ist im Dienstplan Krankheit und in der Zeiterfassung der Kommen-Stempel; MA ist in einer Stundenspalte Mehrarbeit und in einer Namensspalte die Mitarbeiterin.
- Nachfragen und die Antwort eintragen lassen. Wenn ein Kürzel eine Rückfrage auslöst, löst es sie bei der nächsten Vertretung wieder aus. Die Antwort gehört in die Legende, nicht in ein Gespräch auf dem Flur.
Für die Leitung folgt daraus eine einfache Regel: Ein Kürzel, das nicht in der Legende steht, gibt es nicht. Der Dienstplan ist die Grundlage der Arbeitszeitaufzeichnung; was darin niemand außer der Planenden lesen kann, ist im Prüffall kein Nachweis.
Warum die Legende mehr ist als eine Lesehilfe
Der Dienstplan ist die Grundlage der Arbeitszeitaufzeichnung und muss für Beschäftigte, Vertretungen und prüfende Stellen nachvollziehbar sein. Ein Kürzel, das nur die Planende versteht, wird spätestens dann teuer, wenn eine Vertretung aus einem anderen Wohnbereich einspringt oder der Medizinische Dienst die Besetzung prüft.
Wer noch keine Legende hat: Unsere kostenlose Dienstplan-Vorlage bringt diese Liste als eigenes Tabellenblatt mit, samt Stundenwerten, die sich auf das eigene Haus anpassen lassen.
Der zweite Grund ist die Auswertung. Für die Fachkraftquote in der Pflege und den Personalbemessungs-Nachweis zählt nur, wer tatsächlich in der Versorgung eingesetzt ist. Fortbildung, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit und die angeleitete Kraft in der Einarbeitung stehen im Plan, gehen aber nicht in die Besetzung ein. In einer Tabellenkalkulation steht diese Unterscheidung nirgends. Dort ist ein Kürzel nur ein Zeichen in einer Zelle.
Welches Verfahren dabei gilt, hängt am Einrichtungstyp: im Krankenhaus die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), in der stationären Langzeitpflege die Personalbemessung nach § 113c SGB XI. Das sind zwei verschiedene Verfahren für zwei verschiedene Einrichtungstypen, nicht zwei Namen für dasselbe — und die Kürzel müssen in beiden Fällen dieselbe Frage beantworten: Wer stand an diesem Tag tatsächlich in der Versorgung?
Häufige Fragen zu Dienstplan-Kürzeln
Sind die Abkürzungen im Dienstplan gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die Dienstplan-Kürzel festlegt. Jede Einrichtung vereinbart ihre eigene Legende, üblicherweise als Anlage zur Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Verbindlich ist deshalb immer die Legende des eigenen Hauses, nicht eine allgemeine Übersicht. Verbreitet sind F für Frühdienst, S für Spätdienst und N für Nachtdienst — dieselbe Buchstabenkombination kann in der Nachbareinrichtung aber etwas anderes bedeuten.
Was bedeutet ein X oder ein Querstrich im Dienstplan?
Beides steht üblicherweise für einen planmäßig dienstfreien Tag. Ein solcher Tag ist kein Urlaub: Er verringert den Urlaubsanspruch nicht und wird bei der Urlaubsberechnung nicht abgezogen. Abgezogen wird ein Urlaubstag nur für Tage, an denen laut Dienstplan gearbeitet worden wäre.
Worin unterscheiden sich BD und RB?
Bereitschaftsdienst (BD) bedeutet Anwesenheit am Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zu ruhen und zählt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit. Rufbereitschaft (RB) bedeutet Erreichbarkeit bei frei wählbarem Aufenthaltsort; hier ist nur die tatsächliche Heranziehung Arbeitszeit. Der praktische Unterschied liegt in der Ruhezeit: Bereitschaftsdienst unterbricht sie, bloße Rufbereitschaft grundsätzlich nicht.
Muss der Dienstplan eine Legende enthalten?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Praxis ist sie dennoch üblich und sinnvoll: Der Dienstplan ist Grundlage der Arbeitszeitaufzeichnung und muss für Beschäftigte, Vertretungen und prüfende Stellen nachvollziehbar sein. Wo die Mitarbeitervertretung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmt, wird die Legende regelmäßig Bestandteil der Vereinbarung.
Zählen alle Kürzel gleich für die Fachkraftquote?
Nein. Für die Besetzung zählt nur, wer tatsächlich in der Versorgung eingesetzt ist. Fortbildung, Einarbeitung als angeleitete Kraft, Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gehen nicht in die Besetzung ein, obwohl sie im Plan stehen. Genau daran scheitern Auswertungen aus Tabellenkalkulationen häufig: Das Kürzel steht in der Zelle, die Unterscheidung zwischen Anwesenheit und anrechenbarer Besetzung steht nirgends.
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Stand: September 2026
Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.
Und in der Praxis?
Kürzel, die mitrechnen
In Nurvo ist jedes Kürzel mit seiner Wirkung hinterlegt: ob es Arbeitszeit ist, ob es die Ruhezeit nach § 5 ArbZG unterbricht und ob es für die Fachkraftquote zählt. Die Legende Ihres Hauses bleibt dabei Ihre: Die Kürzel sind frei benennbar.
Dadurch fällt eine Unterbesetzung schon beim Planen auf und nicht erst bei der Auswertung am Monatsende.
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- Arbeitszeitgesetz im DienstplanHöchstarbeitszeit, elf Stunden Ruhezeit und die Ausgleichspflicht.
- Fachkraftquote in der PflegeDie 50-Prozent-Regel, wer als Pflegefachkraft zählt und wer trotz Eintrag im Plan nicht.
- PPBV einfach erklärtPersonalbemessung und Nachweis im Krankenhaus, dazu die Abgrenzung zu § 113c SGB XI.
Den eigenen Dienstplan mit hinterlegten Kürzeln testen
Wir übernehmen die Legende Ihres Hauses in eine Beispieleinrichtung und zeigen, wie Besetzung und Fachkraftquote daraus entstehen.
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