Für Pflegeheime & Altenheime
Dienstplan im Pflegeheim: je Wohnbereich planen, ohne die Fachkraftquote zu reißen
Der Dienstplan eines Pflegeheims wird je Wohnbereich gemacht und muss trotzdem als Ganzes stimmen. Nurvo prüft bei jeder Einteilung Fachkraftquote, Ruhezeit und Tarifvertrag mit und schreibt den Nachweis nach § 113c SGB XI dabei fort — auch dann, wenn um 5:41 Uhr jemand ausfällt.
- DSGVO-konform
- 100 % Betriebsrat-konform
- Ausfallsicher · 2 Server in DE
- Verschlüsselte Übertragung
- Telefon-Support 6–21 Uhr
Was am Dienstplan im Pflegeheim anders ist als in der Klinik
Drei Unterschiede, und jeder davon ändert die Planung:
- Die Planung erfolgt je Wohnbereich mit individueller Soll-Besetzung, ergänzt durch übergreifende Dienste in Hauswirtschaft, Küche und Betreuung.
- Als Nachweisverfahren gilt die Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM) anstelle der im Krankenhaus angewandten PPBV.
- Die einzuhaltende Fachkraftquote ist im Heimrecht der Bundesländer geregelt und bildet das zentrale Kriterium bei kurzfristigen Umbesetzungen.
Nurvo blendet nach der Wahl des Einrichtungstyps ein, was gilt — und aus, was nicht. Ein Pflegeheim sieht keine PPBV-Felder.
Welche Dienste im Wohnbereichsplan stehen
Ein Wohnbereichsplan kommt mit weniger Dienstarten aus als ein Stationsplan im Krankenhaus. Dafür hängt an einer davon fast die gesamte Prüfung durch die Heimaufsicht: am Nachtdienst.
- Frühdienst (F, FD). Der Dienst mit der höchsten Besetzung: Grundpflege, Frühstück, Visite, Medikamentengabe und die meisten Arzttermine fallen hinein. Er bestimmt, wie viele Personen ein Wohnbereich überhaupt braucht.
- Spätdienst (S, SD). Dünner besetzt, aber mit der Übergabe an beiden Enden. Hier entstehen die Ruhezeitprobleme: Spätdienst und darauffolgender Frühdienst liegen oft weniger als elf Stunden auseinander.
- Nachtdienst (N, ND). Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr; Nachtarbeit nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst. Sie löst den Anspruch auf angemessene Zuschläge oder bezahlte freie Tage nach § 6 Abs. 5 ArbZG aus.
- Zwischendienst (ZD). Der Dienst, der die Mittagsspitze abdeckt. Er taucht in keiner der beiden Übergaben auf und fällt deshalb beim Zählen der Besetzung oft heraus.
- Geteilter Dienst. Arbeitszeit in zwei Blöcken am selben Tag. Gesetzlich nicht verboten, aber Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig — ein geteilter Dienst lässt sich also nicht einseitig einführen.
Die Kürzel selbst sind nicht gesetzlich festgelegt. Jedes Haus vereinbart seine eigene Legende, üblicherweise als Anlage zur Dienstvereinbarung; dieselben Buchstaben können in der Nachbareinrichtung etwas anderes bedeuten. Eine Übersicht der verbreiteten Kürzel steht im Verzeichnis der Dienstplan-Abkürzungen.
Der Nachtdienst ist die Schicht, an der die Quote scheitert
Im Frühdienst steht meistens mehr als eine Fachkraft im Wohnbereich. Nachts steht oft genau eine da. Fällt sie aus und wird durch eine Hilfskraft ersetzt, ist die Fachkraftquote in dieser Schicht gerissen, egal wie gut der Monat aussieht.
Die Monatsrechnung führt hier in die Irre. Ein Monat kann im Mittel bei 52 Prozent liegen und trotzdem zwölf Nachtdienste enthalten, in denen keine Fachkraft anwesend war. Genau diese zwölf findet die Heimaufsicht, weil sie schichtgenau prüft und nicht im Durchschnitt. Wer umgekehrt schichtgenau plant, erfüllt den Monatsdurchschnitt ohnehin mit.
Nurvo rechnet deshalb je Schicht und nicht je Monat: Jede Einteilung, jeder Tausch und jede Vertretung wird gegen die Quote des eigenen Bundeslandes gestellt, bevor sie im Plan steht. Was die Länder im Einzelnen vorgeben, steht im Ratgeber zur Fachkraftquote.
Kurzfristige Ausfälle im Schichtbetrieb rechtssicher lösen
Meldet sich vor Schichtbeginn eine Pflegefachkraft krank, stehen Leitungskräfte unter hohem Zeitdruck: Der Einsatz einer Hilfskraft gefährdet die gesetzliche Fachkraftquote, während die manuelle Suche nach einer verfügbaren Fachkraft unter Beachtung von Ruhezeiten und Wochenstunden aufwendig ist.
Nurvo durchsucht in dieser Situation eine strukturierte Kaskade: zunächst interne Springer, anschließend eingeteilte Standby-Kräfte und bei Bedarf externe Partner. Jeder Vorschlag wird vorab gegen Fachkraftquote, § 3 und § 5 ArbZG sowie Tarifbestimmungen abgeglichen.
Die Pflegedienstleitung erhält unmittelbar rechtssichere Vorschläge und vermeidet Planungsfehler unter Termindruck.
So funktioniert's
Geplant, bevor das Problem entsteht.
Der Dienstplan läuft von allein. Nur wenn die Automatik eine Ausnahmelage nicht abdeckt, braucht es einen Satz von Ihnen.
- 1
Vorausschauend geplant
Nurvo erstellt den Monatsplan für gewünschte Vorlaufzeiten unter Einhaltung von Mitarbeiterwünschen, Qualifikationen, gesetzlichen Ruhezeiten und Fachkraftquoten.
- 2
Ausfälle strukturiert auffangen
Bei Krankmeldungen ermittelt das System geeignete Vertretungen über das interne Team, Springer-Kräfte oder hinterlegte Personaldienstleister. Beteiligte werden direkt per App und E-Mail informiert.
- 3
Unterstützung durch den KI-Copiloten
Für unvorhergesehene Sonderlagen formulieren Leitungskräfte Anfragen in natürlicher Sprache. Jeder Vorschlag durchläuft die vollständige Prüfung gegen Arbeitszeitgesetz, Tarif und Fachkraftquote.
Transparente Preise
790 € netto je Wohnbereich und Monat
Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden im Wohnbereich. Onboarding, Datenübernahme und Telefon-Support sind enthalten. Davor steht die Pilotphase: 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Wohnbereiche für 1.000 € netto, bei Abschluss vollständig angerechnet.
- Automatischer Dienstplan für gewünschte Vorlaufzeiten
- Ausfall-Autopilot: automatisierte Vertretungssuche bei Krankmeldungen
- KI-Copilot für kurzfristige Schichtanpassungen
- Automatisierte Prüfung aller Vorschläge gegen ArbZG und Arbeitszeitkonten
- Springer-Verwaltung und strukturierte Vertretungsanfragen
- Monatliche Schichtanalyse mit Besetzungsempfehlungen
- Früherkennung von Überlastung im Team
- Mobiles Einchecken und digitale Zeiterfassung per App
- Dienstwünsche und faire Verteilung
- Zertifikats- und Qualifikationsverwaltung
- Digitale Lohnabrechnung nach § 108 GewO
- Ausfallsichere Serverinfrastruktur in Deutschland
- Persönliches Onboarding und Support
- Unbegrenzte Mitarbeiterzahl je Station
- Automatischer Dienstplan für gewünschte Vorlaufzeiten
- KI-Copilot für kurzfristige Schichtanpassungen
- Automatisierte Prüfung aller Vorschläge gegen ArbZG, Tarif und Fachkraftquote
- Besetzungsnachweis in Echtzeit mit PDF-Export nach PPBV oder § 113c SGB XI
- Monatliche Schichtanalyse mit Besetzungsempfehlungen
- Früherkennung von Überlastung und Schichthäufungen
- Springer-System und automatisierte Vertretungssuche
- Strukturierte Anfragen an externe Personaldienstleister bei Engpässen
- Mobiles Einchecken und digitale Zeiterfassung per App
- Zertifikats- und Qualifikationsverwaltung
- Digitale Lohnabrechnung nach § 108 GewO
- Ausfallsichere Serverinfrastruktur mit zwei Standorten in Frankfurt am Main
- Persönliches Onboarding und Support von 6 bis 21 Uhr
Persönliche Begleitung während der Pilotphase
Einrichtung und Datenübernahme machen wir gemeinsam. Die Pilotphase läuft 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Stationen und kostet 1.000 € netto — bei Abschluss rechnen wir den Betrag vollständig an, danach entscheiden Sie frei.
Warteliste für regulären Online-Start:
Häufige Fragen zur Dienstplanung im Pflegeheim
Plant Nurvo je Wohnbereich oder für das ganze Haus?
Nurvo plant strukturiert je Wohnbereich mit individueller Soll-Besetzung und spezifischer Fachkraftquote. Übergreifende Dienste wie Hauswirtschaft, Küche oder Betreuung werden in separaten Bereichsplänen koordiniert, ohne dass Doppelbelegungen entstehen.
Welches Nachweisverfahren gilt für ein Pflegeheim?
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt die Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM) in Verbindung mit der Fachkraftquote des jeweiligen Bundeslandes. Die PPBV findet nur in Krankenhäusern Anwendung. Nurvo richtet sich automatisch nach dem gewählten Einrichtungstyp.
Wird die Fachkraftquote bei jeder Umbesetzung geprüft?
Ja, jeder Vertretungsvorschlag wird vor der Anzeige mit der Fachkraftquote, den Ruhezeiten nach § 5 ArbZG, Höchstarbeitszeiten und den tariflichen Wochenstunden abgeglichen. Unzulässige Einteilungen werden direkt herausgefiltert.
Was kostet Nurvo für ein Pflegeheim?
790 € netto je Wohnbereich und Monat unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Für Einrichtungen mit mehreren Wohnbereichen erstellen wir Gesamthaustarife. Davor steht die Pilotphase: 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Wohnbereichen für 1.000 € netto pauschal, bei Abschluss eines Jahresvertrags vollständig angerechnet — inklusive persönlicher Ersteinrichtung und Datenübernahme.
Können wir Nurvo neben unserer bestehenden Heimsoftware betreiben?
Ja. Nurvo deckt Dienstplanung, Ausfallmanagement, Zeiterfassung und Personalnachweise ab. Pflegedokumentation und Bewohnerabrechnung verbleiben in Ihren bestehenden Primärsystemen. Die Software ersetzt typischerweise unübersichtliche Tabellenkalkulationen und informelle Absprachen.
Weitere Fragen? Zum Hilfe-Center
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Wir richten einen Wohnbereich mit Ihren individuellen Daten ein und demonstrieren die automatisierte Dienstplanung.
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