Häufige Fragen

Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?

Ja. Die gesetzliche Ruhezeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn des nächsten Dienstes. Der Arbeitsweg zählt arbeitszeitrechtlich nicht zur Arbeitszeit und fällt somit in die Ruhezeit.

Ein langer Anfahrtsweg verringert die reale Erholungszeit, verlängert jedoch nicht die formal einzuhaltende Ruhezeit im Dienstplan.

Was das im Dienstplan bedeutet

Rechtlich ist die Sache eindeutig, im Alltag ist sie es nicht: Elf Stunden Ruhezeit sind bei 20 Minuten Anfahrt etwas anderes als bei 70. Die Leitung, die eine Spät-Früh-Folge plant, plant damit für die eine Kollegin acht Stunden Schlaf und für die andere sechs. Das Gesetz zwingt niemanden, das zu berücksichtigen. Betriebsvereinbarungen tun es gelegentlich, etwa mit einer Regel, dass Spät-Früh-Folgen nur freiwillig oder nur mit Vorlauf geplant werden. Wer nichts davon hat, kann wenigstens wissen, wer weit fährt.

Ausführlich zum Thema: Arbeitszeitgesetz im Dienstplan. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.

Stand: 18. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

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