Für Krankenhäuser & Kliniken
Dienstplan im Krankenhaus: Stationen, OP und ärztlicher Dienst in einem Plan
Der Dienstplan eines Krankenhauses ist nie nur einer: Bettenstationen, Ambulanzen, OP und ärztlicher Dienst planen nach eigenen Regeln und greifen trotzdem auf dieselben Leute zu. Nurvo führt sie in einem Plan zusammen, deckt Ausfälle nach und schreibt den PPBV-Nachweis dabei mit.
- DSGVO-konform
- 100 % Betriebsrat-konform
- Ausfallsicher · 2 Server in DE
- Verschlüsselte Übertragung
- Telefon-Support 6–21 Uhr
Warum ein Dienstplan je Station nicht reicht
Viele Fachkräfte arbeiten in mehreren Bereichen. Plant jede Station für sich in ihrer eigenen Tabelle, kollidieren dieselben Personen an vier Stellen:
- Der OP bindet Pflegefachpersonen aus verschiedenen Fachabteilungen.
- Funktionsdienste und Ambulanzen arbeiten parallel zu den Bettenstationen.
- Der ärztliche Dienst erfordert gesonderte Ruf- und Bereitschaftsmodelle.
- Zentrale Dienste wie Transport und Reinigung versorgen das gesamte Haus.
In getrennten Einzellisten fallen Doppelbelegungen oft erst am Einsatztag auf. In Nurvo werden Mitarbeitende zentral verwaltet und können flexibel mehreren Fachbereichen zugeordnet werden, ohne dass unbeabsichtigte Doppelplanungen entstehen.
Die Dienstarten im Krankenhaus
Eine Dienstart beschreibt die Art des Dienstes, seine Uhrzeit beschreibt sie nicht. Im Krankenhaus stehen fünf davon nebeneinander in derselben Spalte, und jede folgt eigenen Regeln. Wie lange ein Dienst dauern darf, wann danach die Ruhezeit anläuft und ob er überhaupt geplant werden darf, entscheidet die Art. Das Kürzel im Plan entscheidet es nicht.
- Regeldienst. Die geplante Arbeitszeit am Arbeitsplatz, in der durchgehend gearbeitet wird. Hier gilt § 3 ArbZG ohne Abschlag: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, solange im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden herauskommen.
- Wechselschicht. Nach § 7 Abs. 1 TVöD die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit vorsieht und bei dem die Beschäftigten durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Die Nachtschicht ist das Unterscheidungsmerkmal zur bloßen Schichtarbeit, und sie entscheidet über Zulage und Zusatzurlaub. Ob sie vorlag, beantwortet der Dienstplan — nicht die Stellenbeschreibung.
- Bereitschaftsdienst. Anwesenheit im Haus mit der Möglichkeit zu ruhen. Arbeitszeitrechtlich zählt jede Stunde: Acht Stunden Regeldienst plus acht Stunden Bereitschaft sind sechzehn Stunden Arbeitszeit. Über zehn Stunden hinaus geht das nur, wenn ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebs- oder Dienstvereinbarung es zulässt und regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG). Die Ruhezeit beginnt, wenn die Bereitschaft endet, nicht wenn der Regeldienst endet.
- Rufbereitschaft. Erreichbarkeit bei frei wählbarem Aufenthaltsort. Nur die tatsächliche Heranziehung ist Arbeitszeit; das Warten unterbricht die Ruhezeit grundsätzlich nicht. § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG erlaubt dem Tarifvertrag, die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft an die Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen und Kürzungen durch Inanspruchnahme zu anderen Zeiten auszugleichen — vorausgesetzt, ein Zeitausgleich sichert den Gesundheitsschutz.
- Dienste auf der Intensivstation. Dieselben Schichtzeiten, eine andere Rechnung. Die PPBV führt für Intensivstationen eigene Patientenkategorien (IS1 bis IS3) mit eigenen Minutenwerten. Eine Besetzung, die auf der Normalstation passt, kann auf der Intensivstation den Soll-Wert reißen, und umgekehrt. Wer beide Stationstypen in einer Tabelle plant, rechnet mit einer Formel für zwei Verfahren.
Verlängert Bereitschaftsdienst die werktägliche Arbeitszeit regelmäßig über acht Stunden ohne Ausgleich, lässt § 7 Abs. 2a ArbZG das nur zu, wenn besondere Regelungen sicherstellen, dass die Gesundheit nicht gefährdet wird. Darauf gestützt darf nach § 7 Abs. 7 ArbZG überhaupt nur verlängert werden, wenn die einzelne Person schriftlich eingewilligt hat. Diese Einwilligung, das sogenannte Opt-out, ist mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufbar. Wer sie nicht erteilt oder widerruft, darf deswegen nicht benachteiligt werden.
Die Einwilligung hängt an der Person, nicht an der Station. Wer sie nicht erteilt hat, darf in dem verlängerten Dienst nicht stehen, auch nicht als Vertretung und auch nicht dieses eine Mal. Eine Tabelle bildet das schlecht ab, weil sie die Spalte kennt und die Person nicht. In Nurvo ist die Einwilligung eine Eigenschaft des Personalstamms; ein Vorschlag, der sie voraussetzt, wird für Personen ohne Einwilligung gar nicht erst gemacht.
Kaskadierende Einsatzplanung: warum die Reihenfolge zählt
Fällt jemand kurzfristig aus, arbeitet eine kaskadierende Einsatzplanung eine feste Reihenfolge ab, statt die ganze Belegschaft anzuschreiben: erst der interne Springer, dann die eingeteilte Standby-Kraft, dann die Rufbereitschaft, zuletzt der externe Dienst. Jede Stufe wird erst angefasst, wenn die davor nichts ergeben hat.
Im Krankenhaus zählt diese Reihenfolge mehr als im Heim, weil jede Stufe etwas anderes kostet. Die Rufbereitschaft heranzuziehen kostet die Ruhezeit der nächsten Schicht. Eine Fachkraft aus dem Frei zu holen kostet einen Dienst in der kommenden Woche. Den externen Dienst zu rufen kostet Geld, aber keine Ruhezeit. Wer diese Abwägung um 5:41 Uhr im Kopf macht, macht sie irgendwann falsch.
Nurvo geht die Stufen in dieser Reihenfolge durch und prüft jeden Vorschlag vorher gegen Ruhezeit (§ 5 ArbZG), Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), Qualifikation und den Tarifvertrag. Wie die Kaskade im Einzelnen arbeitet, steht auf der Seite zum Ausfall-Autopiloten.
Den PPBV-Nachweis beim Planen mitschreiben statt am Quartalsende suchen
Der Nachweis nach der Pflegepersonalbemessungsverordnung verlangt vier Quellen, die schichtgenau zusammenpassen: den ursprünglichen Dienstplan, kurzfristige Umbesetzungen, Krankmeldungen und die Stempelzeiten.
Nurvo berechnet Soll- und Ist-Besetzungen bei jeder Schichteinteilung neu. Drohende Unterschreitungen werden mit Zeitpunkt, Station und Differenz unmittelbar ausgewiesen. Am Quartalsende lässt sich der behördliche Nachweis strukturiert als PDF exportieren.
Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Eine Lücke, die am selben Tag auffällt, lässt sich noch besetzen. Eine, die im April aus dem Januar auftaucht, lässt sich nur noch begründen.
Ausfall-Autopilot
Die 3-Stufen-Springer-Kaskade
So wird ein unerwarteter Schichtausfall binnen Sekunden regelkonform geschlossen.
1. Bereitschaftsdienst (Intern)
Priorität 1: Feste Rufbereitschaft der Station
2. Verfügbarer Springer-Pool
Priorität 2: Kolleginnen mit freier Kapazität
3. Externe Personaldienstleister
Priorität 3: Externe Zeitarbeit & Dienstleister
Transparente Preise
790 € netto je Station und Monat
Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden auf der Station. Onboarding, Datenübernahme und Telefon-Support sind enthalten. Davor steht die Pilotphase: 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Stationen für 1.000 € netto, bei Abschluss vollständig angerechnet.
- Automatischer Dienstplan für gewünschte Vorlaufzeiten
- Ausfall-Autopilot: automatisierte Vertretungssuche bei Krankmeldungen
- KI-Copilot für kurzfristige Schichtanpassungen
- Automatisierte Prüfung aller Vorschläge gegen ArbZG und Arbeitszeitkonten
- Springer-Verwaltung und strukturierte Vertretungsanfragen
- Monatliche Schichtanalyse mit Besetzungsempfehlungen
- Früherkennung von Überlastung im Team
- Mobiles Einchecken und digitale Zeiterfassung per App
- Dienstwünsche und faire Verteilung
- Zertifikats- und Qualifikationsverwaltung
- Digitale Lohnabrechnung nach § 108 GewO
- Ausfallsichere Serverinfrastruktur in Deutschland
- Persönliches Onboarding und Support
- Unbegrenzte Mitarbeiterzahl je Station
- Automatischer Dienstplan für gewünschte Vorlaufzeiten
- KI-Copilot für kurzfristige Schichtanpassungen
- Automatisierte Prüfung aller Vorschläge gegen ArbZG, Tarif und Fachkraftquote
- Besetzungsnachweis in Echtzeit mit PDF-Export nach PPBV oder § 113c SGB XI
- Monatliche Schichtanalyse mit Besetzungsempfehlungen
- Früherkennung von Überlastung und Schichthäufungen
- Springer-System und automatisierte Vertretungssuche
- Strukturierte Anfragen an externe Personaldienstleister bei Engpässen
- Mobiles Einchecken und digitale Zeiterfassung per App
- Zertifikats- und Qualifikationsverwaltung
- Digitale Lohnabrechnung nach § 108 GewO
- Ausfallsichere Serverinfrastruktur mit zwei Standorten in Frankfurt am Main
- Persönliches Onboarding und Support von 6 bis 21 Uhr
Persönliche Begleitung während der Pilotphase
Einrichtung und Datenübernahme machen wir gemeinsam. Die Pilotphase läuft 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Stationen und kostet 1.000 € netto — bei Abschluss rechnen wir den Betrag vollständig an, danach entscheiden Sie frei.
Warteliste für regulären Online-Start:
Häufige Fragen zur Klinik-Dienstplanung
Wie bildet Nurvo Bereiche ab, die über Stationen hinweg arbeiten?
Funktionsdienste, OP, Anästhesie und Reinigungsdienste werden als eigenständige, stationsübergreifende Bereichspläne geführt. Mitarbeitende können mehreren Bereichen zugeordnet werden, ohne dass versehentliche Doppelbelegungen auftreten.
Deckt Nurvo den PPBV-Nachweis ab?
Ja. Soll- und Ist-Besetzungen werden fortlaufend bei jeder Schichteinteilung aktualisiert. Unterschreitungen werden direkt ausgewiesen und der Nachweis kann jederzeit als PDF-Dokument mit Soll-, Ist- und Differenzwerten je Station und Schicht exportiert werden.
Wie kommt der Betriebsrat mit ins Boot?
Die Seite „Sicherheit & Mitbestimmung“ dokumentiert alle Aspekte zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, Regeleinhaltung und lückenloser Protokollierung. Nurvo kann zudem im reinen Vorschlagsmodus betrieben werden, in dem Schichtanpassungen erst nach Freigabe durch eine Leitungskraft greifen.
Rechnen Sie pro Station oder pro Haus ab?
Abrechnungsgrundlage sind 790 € netto je Station und Monat unabhängig von der Personenzahl. Bei mehreren Stationen bieten wir gebündelte Einrichtungspakete an. Davor steht die Pilotphase: 10 bis 12 Wochen auf zwei bis drei Stationen für 1.000 € netto, die bei Abschluss vollständig angerechnet werden.
Wie lange dauert die Einführung einer Station?
Mitarbeitende werden über Einladungscodes registriert, ein Assistent führt durch die Dienstplanerstellung. In der Pilotphase begleiten wir Sie persönlich bei der Stammdatenübernahme. Eingeführt wird auf zwei bis drei Stationen über 10 bis 12 Wochen — bewusst nicht im ganzen Haus, damit der Regelbetrieb daneben unverändert weiterläuft.
Weitere Fragen? Zum Hilfe-Center
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Pilotstation unverbindlich einrichten
Wir richten eine Station mit Ihren realen Plandaten ein und demonstrieren die automatisierte Planung und Nachweiserstellung.
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