Häufige Fragen
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einrichten und anwenden müssen, hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr.
1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung, im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Die Pflicht gilt seither unmittelbar; sie hängt nicht daran, dass das Arbeitszeitgesetz noch angepasst wird. Ob analog oder digital erfasst wird, schreibt das Gericht nicht vor — aber das System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein und tatsächlich benutzt werden. Eine Stechuhr, die niemand bedient, erfüllt die Pflicht nicht.
Was das im Dienstplan bedeutet
Die häufigste Fehlannahme in Einrichtungen lautet, die Pflicht beginne erst mit dem angekündigten Gesetz. Sie gilt seit dem Beschluss. Das zweite Missverständnis betrifft den Dienstplan: Er ist keine Zeiterfassung. Er zeigt, was geplant war, nicht was gearbeitet wurde, und gerade in der Pflege gehen die beiden auseinander. Übergaben ziehen sich, jemand springt ein, die Pause fällt aus. Wer den Plan als Nachweis führt, dokumentiert damit einen Soll-Zustand und hat für die tatsächliche Arbeitszeit nichts in der Hand.
Ausführlich zum Thema: Arbeitszeitgesetz im Dienstplan. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.
Stand: 18. September 2026
Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.
Weitere Fragen zu Arbeitszeit und Ruhezeit
- Was genau muss bei der Arbeitszeit aufgezeichnet werden?Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen.
- Was passiert, wenn die elf Stunden Ruhezeit nicht eingehalten wurden?Die gesetzliche Ruhezeit lässt sich nicht nachholen, sondern beginnt nach Dienstende von Neuem.
- Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?Ja. Die gesetzliche Ruhezeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn des nächsten Dienstes.
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