Häufige Fragen

Urlaubsanspruch im Schichtdienst berechnen

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche; bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage.

Umgerechnet wird über die Arbeitstage, nicht über die Stunden: Urlaubstage geteilt durch die Wochenarbeitstage, auf die sie sich beziehen, mal die eigenen Wochenarbeitstage. Wer nach TVöD-P 30 Tage bei fünf Tagen hätte und an drei Tagen arbeitet, kommt auf 18. Dass die Dienste unterschiedlich lang sind, ändert daran nichts: Ein Zwölf-Stunden-Dienst kostet denselben einen Urlaubstag wie ein Sechs-Stunden-Dienst. Für den einzelnen Tag gilt eine Prüffrage: Wäre die Person an diesem Tag ohne Urlaub zum Dienst eingeteilt gewesen? Dann wird ein Urlaubstag abgezogen, auch wenn es ein Samstag oder Sonntag ist. Planmäßig freie Tage werden nicht abgezogen, und Urlaub über ein ganzes freies Wochenende hinweg kostet keinen einzigen Tag.

Was das im Dienstplan bedeutet

Zwei Rechnungen führen regelmäßig zu Streit. Die erste: Jemand arbeitet in Teilzeit an drei Tagen, mal montags bis mittwochs, mal über das Wochenende verteilt. Ändert sich die Zahl der Wochenarbeitstage unterjährig, wird der Anspruch anteilig für beide Zeiträume gerechnet, nicht rückwirkend für das ganze Jahr. Die zweite: Urlaub über ein Wochenende, an dem ohnehin frei gewesen wäre, kostet keinen Tag. Wer trotzdem zwei abzieht, rechnet in Kalendertagen statt in Arbeitstagen. Beide Fehler fallen erst auf, wenn jemand seinen Resturlaub nachrechnet, und dann für zwölf Monate rückwärts.

Ausführlich zum Thema: Schichtplan in der Pflege. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.

Stand: 18. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

Weitere Fragen zu Dienstplan, Änderung und Mitbestimmung

Gesetzliche Vorgaben automatisiert im Dienstplan prüfen

Nurvo gleicht Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten, Fachkraftquoten und Tarifbestimmungen bei jeder Schichteinteilung und Vertretungssuche im Hintergrund ab.

Schon registriert? Einloggen