Häufige Fragen
Zusatzurlaub in der Pflege: PflegeArbbV und TVöD
Ja, aus zwei voneinander unabhängigen Quellen. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) gibt in § 4 PflegeArbbV neun zusätzliche Urlaubstage je Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche; bei anderen Arbeitszeiten wird entsprechend umgerechnet.
Der Anspruch gilt für Beschäftigte, die Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen, nicht für Verwaltung, Küche und Haustechnik, es sei denn, sie wenden dafür mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit auf. Angerechnet wird: Wer tariflich ohnehin mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub bekommt, erhält nur die Differenz, nicht neun Tage obendrauf. Davon getrennt steht der Zusatzurlaub für Schichtarbeit nach § 27 TVöD: ein Arbeitstag je zwei zusammenhängende Monate ständiger Wechselschichtarbeit, ein Arbeitstag je vier Monate ständiger Schichtarbeit, in der Regel gedeckelt auf sechs Arbeitstage im Kalenderjahr. Ob die Wechselschicht ständig war, entscheidet der Dienstplan und nicht die Stellenbeschreibung. Wer den Anspruch prüft, sieht dort nach.
Was das im Dienstplan bedeutet
Die neun Tage aus der PflegeArbbV sind der am häufigsten übersehene Urlaubsanspruch der Branche, weil sie in keinem Arbeitsvertrag stehen: Sie kommen aus einer Rechtsverordnung, die für die gesamte Pflegebranche gilt, unabhängig von Tarifbindung. Wer nach TVöD bezahlt wird, merkt davon nichts: 30 Tage liegen über dem gesetzlichen Mindesturlaub plus neun, die Anrechnung frisst den Anspruch also auf. Wer dagegen im nicht tarifgebundenen Haus mit 24 oder 26 Tagen arbeitet, hat Anspruch auf die Differenz. Nachrechnen lohnt sich vor allem dort.
Ausführlich zum Thema: Dienstplan-Abkürzungen. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.
Stand: 18. September 2026
Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.
Weitere Fragen zu Dienstplan, Änderung und Mitbestimmung
- Was ist ein Rahmendienstplan?Ein Rahmendienstplan legt ein wiederkehrendes Schichtmuster fest, etwa einen Rhythmus über vier oder sechs Wochen, der sich danach wiederholt.
- Was ist ein Wunschdienstplan, und sind Wünsche verbindlich?Beim Wunschdienstplan tragen die Mitarbeitenden vor der Planung ein, wann sie arbeiten möchten oder nicht können.
- Können zwei Beschäftigte ihre Dienste einfach untereinander tauschen?Nicht ohne Freigabe. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich, und ein Tausch kann Ruhezeiten (§ 5 ArbZG), …
Gesetzliche Vorgaben automatisiert im Dienstplan prüfen
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