Häufige Fragen

Fragen zu Dienstplan und Arbeitszeit in der Pflege

Vorgaben zu Ruhezeiten, Schichtfolgen und kurzfristigen Planänderungen verständlich erklärt: Antworten mit gesetzlichen Fundstellen und konkreten Hinweisen auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Arbeitszeit und Ruhezeit

Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einrichten und anwenden müssen, hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung, im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Die Pflicht gilt seither unmittelbar; sie hängt nicht daran, dass das Arbeitszeitgesetz noch angepasst wird. Ob analog oder digital erfasst wird, schreibt das Gericht nicht vor — aber das System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein und tatsächlich benutzt werden. Eine Stechuhr, die niemand bedient, erfüllt die Pflicht nicht.

Ausführlich: Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Was genau muss bei der Arbeitszeit aufgezeichnet werden?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen. Daneben verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG unverändert, die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für die Pflege kommen zwei Punkte hinzu, die im Alltag am häufigsten fehlen: In der ambulanten Pflege ist die Fahrzeit zwischen zwei Klienten Arbeitszeit und gehört erfasst. Und wo die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf zehn Stunden verkürzt wurde, muss neben den Zeiten auch der Ausgleich nachvollziehbar sein — sonst ist die Verkürzung dokumentiert, ihre Rechtfertigung aber nicht.

Was passiert, wenn die elf Stunden Ruhezeit nicht eingehalten wurden?

Die gesetzliche Ruhezeit lässt sich nicht nachholen, sondern beginnt nach Dienstende von Neuem. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf zehn Stunden verkürzen, sofern jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Fehlt dieser Ausgleich, liegt ein Verstoß vor, den die zuständige Arbeitsschutzbehörde nach § 22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit ahnden kann. Unterschreitungen sollten daher dokumentiert und zeitnah ausgeglichen werden.

Ausführlich: 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten

Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?

Ja. Die gesetzliche Ruhezeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn des nächsten Dienstes. Der Arbeitsweg zählt arbeitszeitrechtlich nicht zur Arbeitszeit und fällt somit in die Ruhezeit. Ein langer Anfahrtsweg verringert die reale Erholungszeit, verlängert jedoch nicht die formal einzuhaltende Ruhezeit im Dienstplan.

Ausführlich: Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?

Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten — und wie viele Tage frei gibt es danach?

Das Arbeitszeitgesetz legt keine starre Obergrenze aufeinanderfolgender Arbeitstage fest. Die Begrenzung ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Vorschriften: der durchschnittlichen Acht-Stunden-Grenze nach § 3 ArbZG, den Ersatzruhetagen für Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 11 Abs. 3 ArbZG sowie dem Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr nach § 11 Abs. 1 ArbZG. Daraus resultiert eine rechnerische Grenze von maximal zwölf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Vorgaben für anschließende freie Tage sind in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt, die meist strengere Maßstäbe als das Gesetz anlegen.

Ausführlich: Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten?

Wie viele 12-Stunden-Schichten hintereinander sind erlaubt?

Nach § 3 ArbZG ist die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf maximal zehn Stunden begrenzt. Zwölf-Stunden-Schichten sind daher nur zulässig, wenn eine tarifvertragliche Regelung oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung nach § 7 ArbZG dies ausdrücklich vorsieht und Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in erheblichem Umfang vorliegen. Die zulässige Anzahl aufeinanderfolgender Zwölf-Stunden-Schichten richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Tarifvertrags.

Ausführlich: 12-Stunden-Schichten: wie viele hintereinander?

Nachtdienst und Schichtarbeit

Welche Regeln gelten für den Nachtdienst in der Pflege?

Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Als Nachtarbeit gilt jede Arbeitszeit, die mehr als zwei Stunden dieser Zeitspanne umfasst. Für Nachtarbeitende gilt nach § 6 Abs. 2 ArbZG ein verkürzter Ausgleichszeitraum: Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden muss bereits innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen werden. Zudem bestehen Ansprüche auf arbeitsmedizinische Untersuchungen (§ 6 Abs. 3 ArbZG) sowie auf angemessene Nachtzuschläge oder bezahlte freie Tage (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Wie hoch muss der Nachtzuschlag sein?

§ 6 Abs. 5 ArbZG gibt keine Zahl vor, sondern ein Wahlrecht: eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag. Die Rechtsprechung hat die Angemessenheit beziffert: Das Bundesarbeitsgericht setzt 25 Prozent des Bruttostundenlohns als Regelwert an (Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14) und 30 Prozent bei Dauernachtarbeit, weil die Belastung dort höher ist. Nach oben wie nach unten sind Abweichungen möglich, wenn die konkrete Belastung sie rechtfertigt. Die Reihenfolge entscheidet: § 6 Abs. 5 greift nur, soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Wo TVöD-P, AVR oder ein Haustarif einen Zuschlag regeln, gilt dieser — auch wenn er niedriger ausfällt als 25 Prozent.

Ausführlich: Wie hoch muss der Nachtzuschlag sein?

Wie viele Tage frei stehen nach fünf Nachtdiensten zu?

Das Gesetz sieht keine feste Anzahl freier Tage nach bestimmten Schichtblöcken vor. Gesetzlich verpflichtend sind die elfstündige Ruhezeit nach Dienstende sowie der Ausgleich der Nachtarbeitszeiten innerhalb von vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG). Zudem schreibt § 6 Abs. 1 ArbZG vor, Nachtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Diese empfehlen in der Regel nicht mehr als drei bis vier Nachtschichten in Folge, gefolgt von einer mindestens 24- bis 48-stündigen Ruhephase. Konkrete Freistellungsansprüche ergeben sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Ausführlich: Wie viele Tage frei nach fünf Nachtdiensten?

Kann man sich vom Nachtdienst befreien lassen?

Nach § 6 Abs. 4 ArbZG haben Beschäftigte einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn arbeitsmedizinisch festgestellt wird, dass Nachtarbeit ihre Gesundheit gefährdet, oder wenn sie ein Kind unter zwölf Jahren beziehungsweise einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Dringende betriebliche Erfordernisse können dem entgegenstehen. Ein automatischer Anspruch allein aufgrund des Lebensalters besteht gesetzlich nicht; ab Vollendung des 50. Lebensjahres haben Beschäftigte jedoch das Recht auf jährliche arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Ausführlich: Kann man sich vom Nachtdienst befreien lassen?

Dienstplan, Änderung und Mitbestimmung

Was ist ein Rahmendienstplan?

Ein Rahmendienstplan legt ein wiederkehrendes Schichtmuster fest, etwa einen Rhythmus über vier oder sechs Wochen, der sich danach wiederholt. Er ist kein Dienstplan, sondern dessen Gerüst: Der konkrete Monatsplan entsteht daraus, indem Urlaub, Fortbildung und Ausfälle eingearbeitet werden. Der Vorteil ist die Vorhersehbarkeit: Wer den Rahmen kennt, kann Monate im Voraus planen. Mitbestimmungspflichtig ist bereits der Rahmen, nicht erst der Monatsplan: Er legt Lage und Verteilung der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG fest.

Ausführlich: Rahmendienstplan in der Pflege

Was ist ein Wunschdienstplan, und sind Wünsche verbindlich?

Beim Wunschdienstplan tragen die Mitarbeitenden vor der Planung ein, wann sie arbeiten möchten oder nicht können. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht nicht — der Arbeitgeber plant nach billigem Ermessen (§ 106 GewO) und muss dabei die Interessen der Beschäftigten einbeziehen, aber nicht jedem Wunsch folgen. Verbindlich werden Wünsche erst, wenn eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung das so regelt, etwa mit einer Mindestquote erfüllter Wünsche oder festen Sperrterminen. Ohne solche Regelung ist der Wunschplan ein Verfahren, kein Anspruch.

Ausführlich: Wunschdienstplan: sind Wünsche verbindlich?

Können zwei Beschäftigte ihre Dienste einfach untereinander tauschen?

Nicht ohne Freigabe. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich, und ein Tausch kann Ruhezeiten (§ 5 ArbZG), Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG) oder die Fachkraftquote verletzen, ohne dass die Beteiligten es merken. Üblich ist deshalb: Der Tausch wird untereinander verabredet und von der Leitung geprüft und bestätigt. Erst mit der Bestätigung gilt der geänderte Plan — mündliche Absprachen auf dem Flur sind im Streitfall keine Dokumentation.

Ausführlich: Diensttausch: was die Leitung prüfen muss

Darf der Arbeitgeber Minusstunden in den Dienstplan einplanen?

Nein. Wer weniger Stunden verplant als vertraglich vereinbart, kommt in Annahmeverzug (§ 615 BGB) und schuldet die Vergütung trotzdem — das Beschäftigungsrisiko trägt der Arbeitgeber. Minusstunden entstehen zulässig nur dort, wo die Beschäftigten die Lage selbst beeinflussen, etwa auf einem vereinbarten Arbeitszeitkonto mit Gleitzeit. Geplante Minusstunden im Dienstplan sind dagegen eine Verlagerung des Risikos auf die Belegschaft und in dieser Form unwirksam.

Ausführlich: Minusstunden im Dienstplan: erlaubt?

Wie lange im Voraus muss der Dienstplan bekannt sein?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine generelle Vorlauffrist für Dienstpläne vor. Eine gesetzliche Mindestfrist von vier Tagen gilt nach § 12 Abs. 3 TzBfG lediglich für Arbeit auf Abruf. Im stationären Bereich wird die Bekanntgabefrist in Tarifverträgen oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt, die der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegen. In der Praxis ist eine Veröffentlichung vier bis sechs Wochen vor Beginn des Planungsmonats üblich.

Darf der Dienstplan kurzfristig geändert werden?

Mit der Bekanntgabe des Dienstplans hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nach § 106 GewO für den Planungszeitraum ausgeübt. Einseitige Änderungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen billigen Ermessens zulässig und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Ein kurzfristiges Einspringen an geplanten freien Tagen ist grundsätzlich freiwillig, sofern keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Rufbereitschaft vereinbart wurde.

Ausführlich: Darf der Dienstplan kurzfristig geändert werden?

Muss man im Frei einspringen, wenn jemand krank wird?

Grundsätzlich nein. Wer im Dienstplan frei hat, ist nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen oder zuzusagen, und darf ohne Begründung ablehnen. Eine Pflicht entsteht nur auf zwei Wegen: durch vereinbarte Rufbereitschaft, die vorher im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein muss, üblicherweise mit einer Höchstzahl an Tagen je Monat, oder in einer echten Notlage, also bei einem unvorhersehbaren Ereignis im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Ein gewöhnlicher Krankheitsausfall ist keine solche Notlage, auch nicht am Wochenende: Das Risiko, dass jemand ausfällt, trägt der Arbeitgeber, nicht die Kollegin im Frei. Wer trotzdem einspringt, leistet Arbeitszeit — sie ist zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, und die Ruhezeit nach § 5 ArbZG gilt unverändert.

Ausführlich: Muss man im Frei einspringen?

Darf die Leitung eine Pflegekraft aus dem Frei anrufen?

Anrufen ja, verpflichten nein. Ein Anruf ist eine Anfrage, und wer nicht rangeht, verletzt keine Pflicht: Erreichbarkeit im Frei ist nur geschuldet, wo Rufbereitschaft vereinbart und im Dienstplan ausgewiesen ist. Wird jemand faktisch als Vertretung eingeplant und soll dafür erreichbar sein, ist das Rufbereitschaft und keine Gefälligkeit: Sie gehört in den Plan, unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und wird vergütet. Für die Leitung ist der verlässlichere Weg deshalb eine im Voraus geplante Springer- oder Standby-Schicht — sie ist verbindlich, kalkulierbar und muss nicht jedes Mal neu erbeten werden.

Muss der Betriebs- oder Personalrat dem Dienstplan zustimmen?

Ja, sofern eine Mitarbeitervertretung existiert. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die Wochentage unterliegen der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, vorübergehende Schichtverlängerungen nach Nr. 3. Ein ohne Zustimmung in Kraft gesetzter Plan ist mitbestimmungswidrig. In der Regel vereinbaren Leitung und Betriebsrat eine Rahmenbetriebsvereinbarung, die Grundsätze und Fristen für die Aufstellung regelt.

Was bedeuten die Abkürzungen im Dienstplan?

Kürzel im Dienstplan sind nicht gesetzlich normiert, sondern werden einrichtungsintern festgelegt. Gängige Abkürzungen sind F oder FD für Frühdienst, S oder SD für Spätdienst, N oder ND für Nachtdienst, ZD für Zwischendienst, X oder ein Querstrich für dienstfrei, U für Urlaub, K für Arbeitsunfähigkeit, BD für Bereitschaftsdienst und RB für Rufbereitschaft. Eine einheitliche Legende im Dienstplan beugt Missverständnissen bei Neuaufnahmen und Vertretungen vor.

Was bedeutet Fünf-Tage-Woche im Schichtdienst?

Die Fünf-Tage-Woche sagt, an wie vielen Tagen je Woche gearbeitet wird, nicht an welchen. Im Schichtdienst verteilen sich die fünf Tage über alle sieben Wochentage, Samstag und Sonntag eingeschlossen. Wer im Arbeitsvertrag eine Fünf-Tage-Woche hat, hat damit keinen Anspruch auf ein freies Wochenende. Das Gesetz begrenzt die Sonntagsarbeit anders: § 11 Abs. 1 ArbZG verlangt mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, und für jeden gearbeiteten Sonntag steht nach § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu. Praktisch wichtig ist die Zahl trotzdem, denn sie ist die Bezugsgröße des Urlaubs: 20 gesetzliche Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen je Woche, bei abweichender Verteilung wird umgerechnet.

Ausführlich: Fünf-Tage-Woche im Schichtdienst

Was ist bei der Planung von Bereitschaftsdienst zu beachten?

Bereitschaftsdienst zählt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit, auch die Stunden, in denen nichts zu tun ist. Ein Dienst von 8 Stunden Regelarbeit plus 8 Stunden Bereitschaft ergibt deshalb 16 Stunden Arbeitszeit und sprengt die Grenzen des § 3 ArbZG. Zulässig wird das nur über § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG: Ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung muss die Verlängerung ausdrücklich zulassen, und in die Arbeitszeit muss regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fallen. Ohne diese Grundlage ist der Dienst nicht planbar, egal wie ruhig die Nacht ist. Für die Vergütung gilt etwas anderes als für die Arbeitszeit: Tarifverträge dürfen Bereitschaftsstunden niedriger bewerten, solange der Mindestlohn je tatsächlich geleisteter Stunde erreicht wird. Und die Ruhezeit nach § 5 ArbZG beginnt erst nach dem Ende des Bereitschaftsdienstes, nicht nach dem Ende der Regelarbeitszeit.

Ausführlich: Bereitschaftsdienst planen: die Regeln

Wie wird der Urlaubsanspruch im Schichtdienst mit Wochenenddiensten berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche; bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage. Umgerechnet wird über die Arbeitstage, nicht über die Stunden: Urlaubstage geteilt durch die Wochenarbeitstage, auf die sie sich beziehen, mal die eigenen Wochenarbeitstage. Wer nach TVöD-P 30 Tage bei fünf Tagen hätte und an drei Tagen arbeitet, kommt auf 18. Dass die Dienste unterschiedlich lang sind, ändert daran nichts: Ein Zwölf-Stunden-Dienst kostet denselben einen Urlaubstag wie ein Sechs-Stunden-Dienst. Für den einzelnen Tag gilt eine Prüffrage: Wäre die Person an diesem Tag ohne Urlaub zum Dienst eingeteilt gewesen? Dann wird ein Urlaubstag abgezogen, auch wenn es ein Samstag oder Sonntag ist. Planmäßig freie Tage werden nicht abgezogen, und Urlaub über ein ganzes freies Wochenende hinweg kostet keinen einzigen Tag.

Ausführlich: Urlaubsanspruch im Schichtdienst berechnen

Gibt es in der Pflege zusätzlichen Urlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus?

Ja, aus zwei voneinander unabhängigen Quellen. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) gibt in § 4 PflegeArbbV neun zusätzliche Urlaubstage je Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche; bei anderen Arbeitszeiten wird entsprechend umgerechnet. Der Anspruch gilt für Beschäftigte, die Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen, nicht für Verwaltung, Küche und Haustechnik, es sei denn, sie wenden dafür mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit auf. Angerechnet wird: Wer tariflich ohnehin mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub bekommt, erhält nur die Differenz, nicht neun Tage obendrauf. Davon getrennt steht der Zusatzurlaub für Schichtarbeit nach § 27 TVöD: ein Arbeitstag je zwei zusammenhängende Monate ständiger Wechselschichtarbeit, ein Arbeitstag je vier Monate ständiger Schichtarbeit, in der Regel gedeckelt auf sechs Arbeitstage im Kalenderjahr. Ob die Wechselschicht ständig war, entscheidet der Dienstplan und nicht die Stellenbeschreibung. Wer den Anspruch prüft, sieht dort nach.

Ausführlich: Zusatzurlaub in der Pflege: PflegeArbbV und TVöD

Personalbemessung und Nachweis

Was ist PeBeM?

PeBeM steht für das Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Pflege nach § 113c SGB XI. Es ermittelt den Personalbedarf einer Einrichtung anhand der Bewohnerstruktur und der Pflegegrade und differenziert diesen nach Qualifikationsniveaus von Hilfskräften bis zu Pflegefachpersonen. Das Verfahren wird seit Juli 2023 schrittweise eingeführt und unterscheidet sich grundlegend von der im Krankenhaus geltenden PPBV.

Was regelt § 113c SGB XI?

§ 113c SGB XI bildet die gesetzliche Grundlage für die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Norm definiert wissenschaftlich fundierte Anhaltswerte für die personelle Ausstattung nach Qualifikationsstufen bezogen auf die Zahl der Bewohner je Pflegegrad. Die konkrete Umsetzung erfolgt über regionale Vergütungsvereinbarungen (§ 84 SGB XI) und Rahmenverträge (§ 75 SGB XI), wodurch landesspezifische Nachweispflichten entstehen.

PeBeM oder PPBV — was gilt für unser Haus?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Einrichtungstyp. Krankenhäuser und deren somatische Bettenstationen unterliegen der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Vollstationäre Pflegeeinrichtungen fallen unter § 113c SGB XI (PeBeM) sowie die jeweilige Landes-Fachkraftquote. Arztpraxen und MVZ sind von beiden Regelwerken ausgenommen. Träger mit mehreren Versorgungsformen wenden die Vorgaben getrennt je Betriebsteil an.

Excel, Software und KI

Reicht eine Excel-Vorlage für den Dienstplan?

Für kleine Praxen mit festen Arbeitszeiten und seltenen Ausfällen können Tabellenkalkulationen genügen. Bei dynamischem Schichtbetrieb zeigen sich typische Grenzen: Ruhezeiten über den Monatswechsel hinweg werden nicht automatisch geprüft, kurzfristige Ausfälle erfordern manuelle Kontrollen gegen § 5 ArbZG und Fachkraftquoten, und Daten für behördliche Nachweise müssen aus mehreren Tabellen zusammengetragen werden. Bei wachsenden Teams spart eine spezialisierte Software Zeit und verhindert Planungsfehler.

Kann eine KI den Dienstplan erstellen?

Künstliche Intelligenz kann Vorschläge generieren, ersetzt jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Freigabe. Herkömmliche Chatbots eignen sich für Dienstpläne nicht, da sie weder Tarifverträge noch Qualifikationsprofile kennen und die Eingabe personenbezogener Schicht- oder Krankheitsdaten datenschutzrechtlich unzulässig ist. In Nurvo unterliegt jeder KI-Vorschlag einer programmierten Gesetzes- und Tarifprüfung, ist nach EU-KI-VO transparent deklariert und wird erst durch die Bestätigung einer Leitungskraft wirksam.

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Stand: 3. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

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