Häufige Fragen
Wie viele Tage frei nach fünf Nachtdiensten?
Das Gesetz sieht keine feste Anzahl freier Tage nach bestimmten Schichtblöcken vor. Gesetzlich verpflichtend sind die elfstündige Ruhezeit nach Dienstende sowie der Ausgleich der Nachtarbeitszeiten innerhalb von vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
Zudem schreibt § 6 Abs. 1 ArbZG vor, Nachtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Diese empfehlen in der Regel nicht mehr als drei bis vier Nachtschichten in Folge, gefolgt von einer mindestens 24- bis 48-stündigen Ruhephase. Konkrete Freistellungsansprüche ergeben sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Was das im Dienstplan bedeutet
Wer auf diese Frage eine Zahl sucht, sucht meist etwas anderes: Er will wissen, ob sein Plan zulässig ist. Zulässig ist er, wenn die elf Stunden Ruhezeit stehen und die Nachtarbeitszeit innerhalb von vier Wochen ausgeglichen ist. Ob er zumutbar ist, ist eine andere Frage, und sie wird nicht im Arbeitszeitgesetz beantwortet, sondern in § 6 Abs. 1 ArbZG mit einem Verweis auf gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Die empfehlen höchstens drei bis vier Nachtdienste in Folge und danach mindestens 24, besser 48 Stunden Erholung. Wer fünf plant, plant gegen diese Empfehlung. Erlaubt ist das, begründen muss man es trotzdem.
Ausführlich zum Thema: Schichtplan in der Pflege. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.
Stand: 18. September 2026
Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.
Weitere Fragen zu Nachtdienst und Schichtarbeit
- Welche Regeln gelten für den Nachtdienst in der Pflege?Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr.
- Wie hoch muss der Nachtzuschlag sein?§ 6 Abs. 5 ArbZG gibt keine Zahl vor, sondern ein Wahlrecht: eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag.
- Kann man sich vom Nachtdienst befreien lassen?Nach § 6 Abs. 4 ArbZG haben Beschäftigte einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn arbeitsmedizinisch festgestellt wird, dass …
Gesetzliche Vorgaben automatisiert im Dienstplan prüfen
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