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KI-Transparenz

Angaben nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act). Stand: August 2026.

Kurzfassung

Diese Website wurde mithilfe von KI erstellt — Texte, Layout und Quellcode — und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft.

Im Produkt setzt Nurvo künstliche Intelligenz an zwei Stellen ein: bei der monatlichen Analyse der Dienstplan-Besetzung und beim KI-Copiloten, der eine in Freitext beschriebene Situation versteht und eine Besetzung vorschlägt. Beide erzeugen ausschließlich Vorschläge, beide sind als „KI-generiert“ gekennzeichnet, beide werden nur wirksam, wenn ein Mensch sie ausdrücklich annimmt.

Jeder Copilot-Vorschlag durchläuft vorher eine Prüfung ohne KI gegen § 5 und § 3 ArbZG, Fachkraftquote und Abwesenheiten. Besteht er sie nicht, wird er der Leitung nicht als umsetzbar angezeigt. Alle übrigen Auswertungen (Besetzungsquote, Burnout-Score, automatische Schichtgenerierung) sind unverändert feste Rechenregeln, keine KI.

1. Diese Website wurde mit KI erstellt

Nicht nur im Produkt, auch bei der Website selbst: Texte, Layout, Logo und der Quellcode dieser Anwendung sind mithilfe von KI entstanden — mit Claude (Anthropic) über Claude Code. Kein Text hier gibt vor, von Hand geschrieben worden zu sein, und es wird kein erfundener Redaktions- oder Autorenname genannt.

  • Texte und Beschreibungen aller Seiten
  • Quellcode der Anwendung (React/Next.js)
  • Layout, Farbsystem, Logo und Illustrationen
  • Die Beispielansichten des Produkts auf der Startseite

Verantwortlich bleibt ein Mensch: Konzept, Fachinhalte, Prüfung und Freigabe jeder veröffentlichten Aussage. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei einem Menschen, nicht bei der KI. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV ist Lilian Philipp Schiffer (siehe Impressum).

Davon zu unterscheiden ist die KI, die im Betrieb der Anwendung läuft — dazu die folgenden Abschnitte.

2. Wo KI im Produkt eingesetzt wird

a) KI-Monatsanalyse & Planoptimierung

In der App unter Schichtplan → Auswertung. Einmal im Monat wertet das System die geplante gegen die tatsächliche Besetzung des Vormonats aus und schlägt vor, die geplante Personalstärke oder die Schichtzeiten einzelner Stationen anzupassen. Das Ergebnis ist ein KI-erzeugter Text plus strukturierte Zahlenvorschläge.

b) KI-Copilot

Die Leitung beschreibt in Freitext, was auf Station los ist („Spätdienst morgen, zwei Ausfälle auf Station 3, keine Überstunden für Sarah“). Das Sprachmodell erkennt daraus Datum, Schicht, Station und Vorgaben und schlägt vor, welche namentlich benannten Beschäftigten die offenen Schichten übernehmen könnten — mit Begründung je Vorschlag.

Der Vorschlag ist nicht die Entscheidung. Bevor er überhaupt angezeigt wird, prüft ihn eine Programmroutine ohne KI gegen § 5 ArbZG (11 Stunden Ruhezeit), § 3 ArbZG (10 Stunden täglich, 48 Stunden wöchentlich), die geforderte Qualifikation, hinterlegte Abwesenheiten und die Vorgaben aus der Anfrage. Fällt er durch, erhält die KI die Befunde und darf einmal nachbessern; besteht sie auch dann nicht, wird der Vorschlag als nicht umsetzbar ausgewiesen. Erfundene Personen werden dabei ebenfalls abgefangen: Die KI darf ausschließlich aus dem hinterlegten Mitarbeiterstamm wählen.

Auf nurvo.de lässt sich der Copilot öffentlich testen. Dabei laufen dasselbe Modell und dieselbe Regelprüfung, aber gegen eine frei erfundene Beispiel-Station — es werden keine echten Einrichtungsdaten verarbeitet.

In der Anwendung selbst steht der Copilot als Befehlsleiste im Dienstplan. Dort arbeitet er auf den echten Schichten und Beschäftigten der Einrichtung. Dieser Weg ist derzeit nur in der Demo freigeschaltet: Für den produktiven Einsatz in Einrichtungen bleibt er abgeschaltet, bis die Einstufung nach Abschnitt 8 geprüft und hier veröffentlicht ist.

c) KI-Notfallplan

Für Ausnahmelagen, für die es keine einzelne richtige Antwort gibt („Sturmwarnung morgen, drei Ausfälle auf Station 2“), beschreibt die Leitung die Lage in Freitext und erhält drei Lösungswege statt eines Vorschlags. Technisch ist es derselbe Ablauf wie beim Copiloten: dieselbe Datenminimierung, dieselbe Regelprüfung ohne KI, dieselbe Selbstkorrektur — nur dreimal parallel, und ohne dass einer der Wege geschrieben wird, bevor die Leitung einen davon ausdrücklich übernimmt.

Dieses System lief seit seiner Einführung, stand aber bis zum 19.09.2026 weder hier noch in der maschinenlesbaren Offenlegung. Wir schreiben das dazu, statt es stillschweigend zu ergänzen: Die Transparenzpflicht nach Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026, und sie hängt nicht daran, ob jemand an ein System gedacht hat. Seitdem hält ein Test die Offenlegung und den Programmcode zusammen — kommt ein KI-System dazu, das hier nicht steht, schlägt er an.

Die Ausgaben aller drei Systeme sind in der Oberfläche sichtbar als „KI-generiert“ gekennzeichnet und zusätzlich maschinenlesbar markiert (ai_generated in den Daten, X-AI-Generated im HTTP-Header).

3. Welches Modell

Derzeit ein großes Sprachmodell der Anthropic PBC (Claude), betrieben über deren API. Nurvo ist insoweit Betreiber im Sinne der KI-Verordnung, nicht Anbieter des Modells. Eine Umstellung auf ein selbst gehostetes Modell in Deutschland ist vorbereitet; sobald sie erfolgt, wird diese Seite aktualisiert.

4. Welche Daten an die KI gehen

Das ist bei den beiden Systemen unterschiedlich — und der Copilot ist hier die weitergehende Verarbeitung.

Monatsanalyse — ohne Personenbezug

Ausschließlich aggregierte Schichtdaten: Stationsname, Schichtart (früh/spät/nacht), durchschnittlich geplante und tatsächlich besetzte Personalstärke, Besetzungsquote sowie die häufigsten Kommen-/Gehen-Zeiten — jeweils pro Station und Schichtart, nicht pro Person.

Copilot — mit Personenbezug, aber minimiert

Der Copilot braucht Personendaten, um überhaupt eine Besetzung vorschlagen zu können. Übermittelt wird deshalb bewusst nur ein Ausschnitt, der lokal zusammengestellt wird, bevor irgendetwas das Haus verlässt (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO):

  • Nur die zu besetzende Schicht — nicht der Dienstplan, nicht andere Tage, nicht andere Stationen.
  • Nur die dafür in Frage kommenden Personen, höchstens 30 — nicht der Mitarbeiterstamm.
  • Je Person: Rufname (damit Namen aus der Anfrage zugeordnet werden können), Qualifikation, freie Stunden bis zur Vertragszeit und, falls zutreffend, dass sie am selben Tag bereits eingeplant ist.

Nicht übermittelt werden: Nachnamen. Abwesende Beschäftigte — wer im Urlaub oder krank gemeldet ist, wird gar nicht erst an das Modell gegeben, und der Grund schon gar nicht; die Begründung dazu entsteht in Nurvo selbst. Ebenso wenig: absolute Stundenkonten, E-Mail-Adressen, Personalnummern, Diagnosen oder sonstige Gesundheitsdaten, Lohn- und Bankdaten, Leistungsbeurteilungen.

Das gilt auch für die Rückmeldung an das Modell: Meldet die Regelprüfung einen Verstoß und darf die KI nachbessern, werden die Befunde vorher ebenfalls auf Rufnamen reduziert. Was mit dem Freitext der Anfrage mitgeht, bestimmen Sie selbst — dort genannte Namen werden übermittelt. Die Inhalte werden vom Modellanbieter nicht zum Training verwendet.

Die Verarbeitung stützt sich auf § 26 Abs. 1 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO (Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses, Dienstplanung). Einrichtungen, die den Copiloten einsetzen, sollten ihn in ihr Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen — den Textbaustein dafür stellen wir bereit (Abschnitt 7).

5. Wer entscheidet

Kein KI-Vorschlag ändert einen Dienstplan von selbst. Vorschläge der Monatsanalyse und des Copiloten landen als ausstehend in der App und müssen von der Leitung ausdrücklich angenommen werden — einzeln auswählbar, jederzeit ablehnbar. Auch ein Vorschlag, der die Regelprüfung bestanden hat, ist ein Vorschlag und keine Zuteilung.

Davon zu unterscheiden ist die Automatik ohne KI. Nurvo kann den Monatsplan zum eingestellten Termin selbst erzeugen und kurzfristige Ausfälle selbst nachbesetzen. Das erledigt der regelbasierte Planer (Abschnitt 6), nicht das Sprachmodell. Beides ist ab Werk aus und wird von der Einrichtung bewusst eingeschaltet (Einstellungen → Dienstplan-Automatik bzw. Verhalten bei Unterbesetzung). Die Einrichtung legt damit die Regeln vorab fest; innerhalb dieser Regeln handelt das System, außerhalb davon fragt es nach.

Wird jemand automatisch eingeteilt, erfährt die betroffene Person es sofort — per Benachrichtigung in der App und per E-Mail, mit Datum, Uhrzeit, Station und dem Grund der Einteilung. Die Leitung wird parallel informiert, auch darüber, ob die Person erreicht werden konnte, und kann jede Einteilung ändern. Konnte niemand benachrichtigt werden, wird das ausdrücklich gemeldet, damit ein Mensch nachfasst.

Setzt eine Einrichtung die Automatik ein, empfehlen wir, sie in der Betriebs- oder Dienstvereinbarung ausdrücklich zu regeln (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) und die Beschäftigten darüber zu informieren — auch weil eine automatische Einteilung ohne Einzelfallprüfung je nach Ausgestaltung an Art. 22 DSGVO zu messen ist. Der dafür vorbereitete Textbaustein liegt bei uns bereit (Abschnitt 7).

Durch die KI findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 DSGVO statt — die Entscheidung trifft die Leitung, nicht das Modell. Die KI erstellt auch keine Leistungs- oder Verhaltensbewertung. Für die davon getrennte, regelbasierte Automatik gilt das nur eingeschränkt: Sie handelt nach Regeln, die die Einrichtung als Arbeitgeber vorab selbst festlegt, und jede Einteilung ist für Leitung und Beschäftigte einsehbar und änderbar — eine abschließende Bewertung nach Art. 22 DSGVO hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung beim Betreiber ab. Werden Vorschläge übernommen oder Schichten automatisch besetzt, werden die betroffenen Beschäftigten informiert; bei mitbestimmungspflichtigen Änderungen bleibt die Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unberührt.

6. Was ausdrücklich keine KI ist

  • Besetzungsquoten und Personalbemessungs-Nachweise (PPBV bei Krankenhäusern, § 113c SGB XI bei Pflegeeinrichtungen) — feste Rechenformel aus Soll- und Ist-Besetzung.
  • Burnout-/Belastungsanzeige — fester Punktwert aus Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie kurzen Pausen. Keine Emotionserkennung, keine biometrische Auswertung.
  • Automatische Schichterstellung (Monats-Generator) und Springer-Vorschläge — regelbasierte Zuordnung nach Qualifikation, Verfügbarkeit und Arbeitszeitgrenzen. Diese Wege laufen unverändert ohne KI; der Copilot aus Abschnitt 2b tritt daneben, nicht an ihre Stelle.
  • Die Regelprüfung der KI-Vorschläge — die Kontrolle gegen ArbZG, Qualifikation und Abwesenheiten ist bewusst eine feste Programmroutine. Sie prüft die KI; sie ist selbst keine.
  • Der Kontakt-Chat auf dieser Website — kein Bot. Nachrichten gehen an einen Menschen, die Antwort kommt persönlich per E-Mail.
  • Demo-Simulation — die dort gezeigte Beispiel-Empfehlung ist deterministisch berechnet und als „Demo-Beispiel · keine KI“ gekennzeichnet.

7. Hinweis für Einrichtungen als Arbeitgeber

Setzen Sie Nurvo in Ihrer Einrichtung ein, sind Sie Ihrerseits Betreiber. Informieren Sie Ihre Beschäftigten und — sofern vorhanden — den Betriebs- oder Personalrat darüber, dass die Dienstplanung durch ein KI-System unterstützt wird (Art. 26 Abs. 7 KI-VO, § 87 BetrVG). Diese Seite dürfen Sie dafür verwenden oder verlinken.

Damit Sie damit nicht bei null anfangen: Wir stellen eine vorformulierte Information für den Betriebs- oder Personalrat bereit — mit den Datenarten, den mitbestimmungsrelevanten Punkten und einem Vorschlag für die Regelungspunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Sie dürfen sie auf eigenem Briefkopf übernehmen. Anfordern über nurvo-shift@outlook.de.

8. Einstufung nach der KI-Verordnung

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026; dieser Seite liegen sie zugrunde. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III wurden durch die Änderungsverordnung vom Juli 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

Nurvo stuft die KI-Monatsanalyse weiterhin nicht als Hochrisiko-System ein: Sie wertet ausschließlich aggregierte Besetzungszahlen je Station aus, bewertet weder Verhalten noch Leistung einzelner Beschäftigter und weist keiner Person eine Schicht zu.

Für den KI-Copiloten und den KI-Notfallplan gilt das ausdrücklich nicht ohne Weiteres. Beide schlagen vor, welche namentlich benannte Person eine Schicht übernimmt, und stützen sich dabei auf persönliche Merkmale (Qualifikation, Stundenkonto, Verfügbarkeit). Damit ist der Anwendungsbereich von Anhang III Nr. 4 Buchst. b KI-VO — Zuweisung von Aufgaben anhand persönlicher Merkmale — berührt. Wir behaupten hier nicht, dass die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO greift; diese Einstufung wird arbeitsrechtlich geprüft und das Ergebnis auf dieser Seite veröffentlicht, bevor der Copilot in Einrichtungen produktiv genutzt wird.

Ein Unterschied zwischen beiden, den wir nicht verschweigen: Der Copilot ist für den produktiven Einsatz abgeschaltet, bis diese Prüfung vorliegt. Der Notfallplan ist es nicht — er läuft. Dass zwei Systeme mit derselben offenen Rechtsfrage unterschiedlich behandelt werden, ist kein Konzept, sondern ein Versehen; es wird entschieden und hier nachgetragen.

Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung sind beide von Anfang an so gebaut, dass die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme erfüllbar sind:

  • Menschliche Aufsicht (Art. 14): Kein Vorschlag wird ohne ausdrückliche Annahme durch die Leitung wirksam. Die Oberfläche zeigt zu jedem Vorschlag die Begründung und die geprüften Regeln.
  • Genauigkeit und Robustheit (Art. 15): Der vorgelagerte Regel-Layer verwirft gesetzwidrige Vorschläge, bevor ein Mensch sie sieht, und fängt erfundene Personen ab.
  • Protokollierung (Art. 12): Anfrage, Vorschlag, Regelbefunde und Entscheidung werden protokolliert.
  • Transparenz (Art. 13, Art. 50): diese Seite, die sichtbare Kennzeichnung an jedem Vorschlag und die maschinenlesbare Markierung.

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027. Die Einstufung prüfen wir vor jeder Erweiterung der KI-Funktionen erneut.

9. Maschinenlesbare Kennzeichnung

Art. 50 Abs. 2 KI-VO verlangt zusätzlich zur sichtbaren eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Nurvo setzt das an vier Stellen um:

  • Jede Seite <meta name="ai-generated"> sowie JSON-LD mit IPTC:DigitalSourceType.
  • Bilder und Logos (PNG, SVG) — eingebettetes XMP mit Iptc4xmpExt:DigitalSourceType.
  • KI-Ausgaben in der App ai_generated in den Daten, X-AI-Generated im HTTP-Header, data-ai-generated am Element.
  • Die Website als Ganzes — vollständige Offenlegung als JSON unter /ai-disclosure.json, im Seitenkopf über rel="ai-disclosure" verlinkt.

Eine kryptografisch signierte C2PA-Content-Credential ist derzeit nicht eingebettet — dafür wäre ein Signaturzertifikat einer anerkannten Stelle nötig. Die inhaltsgleiche Angabe erfolgt über dasselbe offene IPTC-Vokabular, das auch C2PA verwendet.

10. Keine erfundenen Kundenstimmen

Auf dieser Website stehen keine Kundenstimmen, Testimonials oder Bewertungen. Die gezeigten Produktansichten sind als Beispielansicht gekennzeichnete Attrappen mit erfundenen Daten — Namen wie „Director Meyer“ stehen für keine reale Person und keine reale Einrichtung. Angaben zur Zeitersparnis sind als Beispielrechnung ausgewiesen, nicht als gemessenes Kundenergebnis. Damit ist ausgeschlossen, dass KI-erzeugte Inhalte als echte Erfahrungsberichte missverstanden werden (§ 5 UWG).

11. Kontakt

Fragen zum KI-Einsatz? Schreiben Sie an nurvo-shift@outlook.de. Weitere Angaben in der Datenschutzerklärung und im Impressum.

Diese Website und ihre Inhalte wurden mithilfe von KI-Systemen erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. KI-Transparenz