Häufige Fragen

Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz legt keine starre Obergrenze aufeinanderfolgender Arbeitstage fest.

Die Begrenzung ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Vorschriften: der durchschnittlichen Acht-Stunden-Grenze nach § 3 ArbZG, den Ersatzruhetagen für Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 11 Abs. 3 ArbZG sowie dem Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr nach § 11 Abs. 1 ArbZG. Daraus resultiert eine rechnerische Grenze von maximal zwölf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Vorgaben für anschließende freie Tage sind in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt, die meist strengere Maßstäbe als das Gesetz anlegen.

Was das im Dienstplan bedeutet

Die Zahl zwölf ist eine Rechnung, keine Vorschrift, und genau deshalb steht sie im Netz in vier verschiedenen Varianten. Sie entsteht so: Der Sonntag ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich frei; wer in der Pflege am Sonntag arbeitet, hat nach § 11 Abs. 3 ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen. Legt man diesen Ersatzruhetag an den Anfang der ersten und an das Ende der zweiten Woche, liegen dazwischen zwölf Arbeitstage. Mehr geht nicht, ohne den Ersatzruhetag zu verschieben. Tarifverträge setzen die Grenze meist tiefer, oft bei sechs oder sieben Tagen in Folge.

Ausführlich zum Thema: Arbeitszeitgesetz im Dienstplan. Alle Fragen auf einen Blick stehen auf der Fragenseite.

Stand: 18. September 2026

Diese Seite fasst den Regelungsstand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Tarifverträge können abweichen; verbindlich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung. Für die Bewertung des eigenen Hauses sind die Einrichtungsleitung und deren rechtliche Beratung zuständig.

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