Für Arztpraxen & MVZ
Zeiterfassung für die Arztpraxis, im selben Programm wie der Dienstplan
Die Zeiterfassung für Ihre Arztpraxis läuft in Nurvo über das Handy der MFA: einstempeln, Pause, ausstempeln. Den Zeitpunkt setzt der Server, eine verstellte Handyuhr ändert daran nichts. Nurvo legt jede gestempelte Schicht neben den Dienstplan, meldet fehlende Pausen nach § 4 ArbZG und gibt die Stunden am Monatsende an die Lohnabrechnung weiter.

Rechtslage
Ist die Zeiterfassung in der Arztpraxis Pflicht?
Ja, für jede Praxis mit Angestellten. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen, Überstunden eingeschlossen. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und gilt seit dem Beschluss. Zeit, die über acht Stunden am Werktag hinausgeht, muss der Arbeitgeber schon nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren.
Eine Form schreibt das Gericht nicht vor. Ein Stundenzettel am Empfang erfüllt die Pflicht, wenn er vollständig und verlässlich geführt wird. Schwierig wird es, wenn am Monatsende jemand die Woche aus dem Gedächtnis nachträgt, weil der Zettel liegen geblieben ist. Mehr dazu in der Antwort auf die Frage Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
So stempelt Ihr Praxisteam
Stempeln auf dem eigenen Handy
Nurvo läuft im Browser. Eine App aus dem Store, ein Terminal an der Wand oder Chipkarten braucht die Praxis nicht.
- 1
Einstempeln
Die MFA tippt morgens auf Einstempeln. Die Uhrzeit vergibt der Server. Hat die Praxis ihren Standort und einen Radius hinterlegt, hält Nurvo zusätzlich fest, ob in der Praxis gestempelt wurde.
- 2
Pause und Feierabend
Pause und Ende sind je ein Tipp. Nurvo zieht die Pause von der Arbeitszeit ab und markiert den Tag, wenn sie zu kurz war: Nach § 4 ArbZG stehen bei mehr als sechs Stunden 30 Minuten zu, bei mehr als neun Stunden 45.
- 3
Ohne Empfang
Ohne Netz speichert das Handy den Stempel verschlüsselt und gleicht ihn später ab. Ein Eintrag kann dabei nicht vor dem letzten Kontakt des Handys mit dem Server liegen, nachträglich zurückdatieren lässt sich also nichts.
Soll gegen Ist
Gestempelte Zeit neben dem Dienstplan
Nach jeder Schicht stellt Nurvo den geplanten Dienst neben die gestempelte Zeit: Verspätung, früher gegangen, geplante gegen gearbeitete Dauer, Pause nach § 4 ArbZG und Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Daraus entsteht eine Übersicht je Person und Monat.
Abweichungen unter fünf Minuten zeigt Nurvo nicht als Verspätung an. Der Stempel hängt am Weg von der Tür bis zum Handy, und eine Anzeige, die bei einer Minute anschlägt, versteckt die echten Fälle zwischen Fehlalarmen. Die genauen Minuten bleiben trotzdem gespeichert.
Jede Mitarbeiterin sieht ihre eigene Auswertung in derselben Darstellung wie die Praxisleitung, beschränkt auf die eigenen Dienste.
Monatsende
Die Stunden gehen direkt in die Lohnabrechnung
Für jeden Tag mit Stempel zählt die gestempelte Zeit, für Tage ohne Stempel der Dienstplan. Bezahlt wird die Nettoarbeitszeit, die Pause ist schon abgezogen. Daraus erstellt Nurvo die Lohnabrechnung nach § 108 GewO, Zuschläge eingerechnet. Wer die Abrechnung beim Steuerbüro lässt, lädt die Zeiten als CSV-Datei herunter, mit Pausen und dem Hinweis, wo die Mindestpause fehlte.
Patienten, Termine und die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung bleiben in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Nurvo ersetzt es nicht und braucht keine Schnittstelle dorthin.
Transparente Preise
Zeiterfassung, Dienstplan und Urlaub für 5 € je Mitarbeiter
Mindestens 39 € im Monat, keine Modulaufschläge, monatlich kündbar. Die Zeiterfassung kostet nichts extra.
- Automatischer Dienstplan für gewünschte Vorlaufzeiten
- Ausfall-Autopilot: automatisierte Vertretungssuche bei Krankmeldungen
- KI-Copilot für kurzfristige Schichtanpassungen
- Automatisierte Prüfung aller Vorschläge gegen ArbZG und Arbeitszeitkonten
- Verfügbarkeit für Vertretungen und Anfragen an hinterlegte Dienstleister
- Monatliche Schichtanalyse mit Besetzungsempfehlungen
- Früherkennung von Überlastung im Team
- Mobiles Einchecken und digitale Zeiterfassung per App
- Dienstwünsche und faire Verteilung
- Zertifikats- und Qualifikationsverwaltung
- Digitale Personalakte mit Fristen-Erinnerung
- Digitale Lohnabrechnung nach § 108 GewO
- Serverinfrastruktur in der EU
- Persönliches Onboarding und Support
30 Tage kostenlos testen
Wir sehen uns jede Anfrage persönlich an, richten Nurvo dann mit Ihnen per Video ein und übernehmen Ihren bisherigen Plan. Es entstehen keine Kosten, bis Sie sich für einen Vertrag entscheiden.
Häufige Fragen zur Zeiterfassung in der Arztpraxis
Muss auch eine kleine Praxis die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) nennt keine Untergrenze. Er gilt für die Hausarztpraxis mit drei MFA genauso wie für das MVZ mit dreißig Angestellten.
Gilt das auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte?
Ja, für alle Angestellten der Praxis, also auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte im MVZ. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind keine Arbeitnehmer und erfassen ihre eigene Zeit nicht.
Was kostet die Zeiterfassung in Nurvo?
Sie gehört zum Praxistarif: 5 € netto je Mitarbeiter und Monat, mindestens 39 €. Eine Praxis mit acht Mitarbeitenden zahlt 40 € im Monat, Dienstplan und Urlaubsplanung eingeschlossen. Davor können Sie 30 Tage kostenlos testen.
Passt das auch für eine Zahnarztpraxis?
Ja. Für die Zeiterfassung macht es keinen Unterschied, ob ZFA oder MFA stempeln, und der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gilt für Zahnarztpraxen genauso. In der Oberfläche heißt die Einrichtung derzeit Arztpraxis.
Können MFA auch ohne Netz stempeln?
Ja. Ohne Empfang speichert das Handy den Stempel verschlüsselt und gleicht ihn ab, sobald wieder Netz da ist. Zurückdatieren lässt sich dabei nichts: Ein Eintrag kann nicht vor dem letzten Kontakt des Handys mit dem Server liegen.
Weitere Fragen? Zum Hilfe-Center
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